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Landschaft Welle
03.07.2023

Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen des Landkreises Calw ab 5. Juli beschränkt

Einschränkung des Gemeingebrauchs

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Die Niederschläge in den letzten Tagen haben die Situation zudem nicht ausreichend verbessert.

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen wegen der Niedrigwasserlage ab Mittwoch, den 5. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2023 durch Rechtsverordnung im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten sind. Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen ist noch zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Wasserstände und Abflüsse sind bedenklich gesunken und haben die kritischen Marken bereits deutlich unterschritten. Es ist davon auszugehen, dass die Wasserstände in den Monaten August bis Oktober noch niedriger ausfallen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich.

Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teichen) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser) einzusparen, wo es nur geht.

Den Text der Bekanntmachung finden Sie unter www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/.

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