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Landschaft Welle
21.04.2020

de'ignis-Klinik erarbeitet in Abstimmung mit Gesundheitsamt Behandlungskonzept in Zeiten von Corona

Die aufgrund eines Corona-Infektionsgeschehens Anfang April für die Klinik ausgesprochene Quarantäneanordnung endet heute

Wie die Landkreisverwaltung am 8. April 2020 informierte, wurde nach Bekanntwerden eines Corona-Infektionsgeschehens für eine Reha-Klinik im Kreis Calw eine Quarantäneanordnung ausgesprochen. Seither standen das Gesundheitsamt im Landratsamt Calw, die Klinikleitung sowie die beteiligten Bürgermeisterämter in engem Austausch.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Calw haben zwischenzeitlich alle Patienten die de’ignis Fachklinik für Psychotherapie, Psychiatrie und Psychosomatik verlassen. Sie wurden zum Teil angehalten, bis zu einer anderslautenden Mitteilung des für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen und entsprechend informierten Gesundheitsamts in häuslicher Absonderung zu verbleiben. Die für die Klinikstandorte Egenhausen und Altensteig verordnete Quarantäne endet auch für das Personal am heutigen Dienstag, 21. April 2020.

Vor einer Neuaufnahme von Patienten werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nochmals auf eine etwaige Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet und alle notwendigen Vorbereitungen getroffen. Hierzu zählt vor allem ein Konzept zur Behandlung von psychischen Erkrankungen in Zeiten des Coronavirus in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Calw. Dies befasst sich unter anderem mit der Anpassung von einzelnen Therapieformen, insbesondere der im Reha-Umfeld vielgenutzten Gruppentherapie.

Hintergrundinformation:

Wie dem Landratsamt Calw als zuständige Gesundheitsbehörde seitens der Klinik mitgeteilt wurde, wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Vorgaben des Gesetzgebers zum adäquaten Umgang mit den Entwicklungen rund um das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) umfangreiche vorbereitende Maßnahmen ergriffen.

Hierzu zählten insbesondere:

• Frühzeitige Bestellung von Schutzkleidung und zusätzlichem Desinfektionsmittel
• Erhöhung der Hygieneschutzmaßnahmen
• Aufstockung sämtlicher Lagerbestände für eine mehrwöchige Versorgung der Patienten ohne weitere Anlieferung für den etwaigen Fall einer Quarantäne
• Abfrage bei Patienten bzgl. bekanntem Kontakt zu bestätigtem Fall oder etwaigen Symptomen
• Verzicht auf Neuaufnahmen
• Belegung von Doppelzimmern als Einzelzimmer
• Besuchsverbot
• Absage von Veranstaltungen
• Soweit möglich: Home-Office bzw. Einteilung des Personals in unabhängige Teams / Schichten
• Erweiterung des telemedizinischen Angebots

Personal, das aus Risikogebieten zurückkehrte bzw. als Kontaktperson zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten galt, wurde gemäß den vorliegenden Informationen seitens der Klinik zur 14-tägigen häuslichen Absonderung aufgefordert. Dasselbe galt für Mitarbeiter mit Corona-Verdachtsfällen in ihrer Umgebung. Ein positiv getesteter Mitarbeiter wurde seitens der Klinik umgehend freigestellt.

Nach Auftreten erster, für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) sprechender, Symptome bei einem Patienten, wurde dieser auf Eigeninitiative der Klinik getestet und auf seinem Zimmer isoliert. Seine Versorgung wurde unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen weiter gewährleistet.

Am 1. April 2020 wurde das zuständige Gesundheitsamt im Landratsamt Calw seitens der Klinik über zwischenzeitlich vorliegende positive Testergebnisse mehrerer Mitarbeiter, die aufgrund von Kontakten im privaten Umfeld auf Eigeninitiative der Klinik getestet worden waren, einen positiv getesteten Patienten sowie rund 20 Patienten mit erhöhter Temperatur informiert. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt veranlasste die Klinik die Testung aller Patienten. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgte zudem eine Testung aller Mitarbeitenden, die als Kontaktpersonen zu bestätigten Fällen galten. Ferner wurde vereinbart, dass mit Schutzausrüstung gearbeitet werden muss, keine Gruppentherapien mehr angeboten werden dürfen, keine Neuaufnahmen mehr erfolgen dürfen, konsequent die Abstandsregelung (z. B. auch beim Essen) einzuhalten ist und Patienten das Klinikgelände nicht verlassen dürfen. Die Verpflegung der Patienten wurde laut Aussage der Klinik auf die Zimmer gebracht.

Parallel dazu (noch bevor die Ergebnisse der durchgeführten umfangreichen Testungen vorlagen) erfolgte eine Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt hinsichtlich einer Klinik-Quarantäne für alle Patienten sowie einer häuslichen Quarantäne für alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt.
Nach Meldung weiterer bestätigter Corona-Fälle, deren Testung noch vor Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt erfolgte, wurde am 3. April 2020 seitens des Gesundheitsamts gegenüber der de’ignis Klinik in Egenhausen und Altensteig gemäß § 30 Infektionsschutzgesetz eine Quarantäne für alle Patienten und eine häusliche Quarantäne für alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt ausgesprochen sowie eine Testung des gesamten Personals veranlasst.

In diesem Zuge wurden die bereits abgestimmten Maßnahmen (u.a. Verbleib der Patienten in Einzelzimmern, Nutzung von Gemeinschaftsräumen nur einzeln; Untersagung von Gruppentherapieangeboten in geschlossenen Räumen) verbindlich angeordnet. Unter Berücksichtigung des besonderen psychischen Gesundheitszustands der Patienten war eine Nutzung des Außenbereichs unter Einhaltung des erforderlichen Abstands erlaubt.

Für die Mitarbeiter galt eine erweiterte Quarantäneanordnung. Sie durften ihre Wohnung verlassen, um ihrer Tätigkeit in der Einrichtung nachzugehen. Gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts darf medizinisches Personal, das Kontakt zu bestätigten Corona-Fällen hatte, selbst aber nicht erkrankt ist, unter bestimmten Auflagen zur Aufrechterhaltung des Betriebs weiterarbeiten. Dabei muss auf dem Weg zur / von der Arbeitsstätte die Einhaltung des Kontaktverbots zu weiteren Personen sichergestellt sein.

Seitens der Klinik wurde eine umgehende Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zugesichert.

Die Nutzung des Außenbereichs wurde in weiterer Folge seitens der Klinik untersagt, da einige Patienten den für die Nutzung des Außenbereichs vorgegebenen Abstand trotz mehrfacher Ermahnung nicht einhielten.

Als zuständige Ortspolizeibehörden, in deren Verantwortungsbereich die Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und ausgesprochenen Quarantänevorgaben fallen, wurden die betreffenden Bürgermeisterämter über die Quarantäneanordnung informiert.

Am 7. April 2020 erreichten das Gesundheitsamt im Landratsamt Calw die Ergebnisse der umfangreichen Testungen der Patienten und des Personals. Insgesamt wurden positive Testergebnisse von 64 Patienten und 21 Mitarbeitern gemeldet. Ausgehend vom Datum des zuletzt gemeldeten positiven Testergebnisses am 7. April 2020 galt die Quarantäneanordnung bis zum 21. April 2020.

Im Laufe der vorletzten Woche erhielt das zuständige Gesundheitsamt Hinweise, die eine zureichende Umsetzung / Einhaltung der angeordneten Maßnahmen in Frage stellten. In Folge dessen fand am Gründonnerstag unter Leitung des Landrats ein Gespräch mit dem betreffenden Bürgermeister und der Klinikleitung statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In diesem Rahmen überreichte die Kreisverwaltung der Klinikleitung eine Allgemeinverfügung, in der die angeordneten Maßnahmen nochmals zusammengefasst wurden. Ein entsprechender Aushang in der Klinik und eine entsprechende Verteilung an alle Patienten und Mitarbeiter wurden in diesem Zuge beschlossen. Zudem wurde die Klinikleitung verpflichtet, Verstöße gegen die Verfügung der jeweiligen Ortspolizeibehörde zu melden.

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