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Landschaft Welle
15.10.2019

Baum- und Heckenschnitte bis Ende Februar möglich

Im Herbst ist die beste Zeit dafür

Baumrodungen in der freien Landschaft und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken sind nach den Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Ab Oktober lässt es sich in der Regel sehr gut arbeiten und es ist oft noch genügend Zeit für Pflegearbeiten und Fällungen bis der erste Schnee fällt. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Calw rät daher, anstehende Baum- und Heckenschnittmaßnahmen schon jetzt anzugehen.

Im Frühjahr ist die Zeit nach der Schneeschmelze dagegen meist knapp und es gehen zahlreiche Anfragen nach Ausnahmegenehmigungen beim Landratsamt ein, um noch einen Baum fällen oder eine Hecke auf den Stock setzen zu können. Ausnahmegenehmigungen dürfen aber schon seit 2010 nicht mehr erteilt werden.

Bei Bäumen mit Höhlen oder Nestern, die Vögeln und Fledermäusen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen, ist auch das besondere Artenschutzrecht zu beachten. In Schutzgebieten, bei Gehölzbiotopen oder Naturdenkmalen gelten teilweise weitergehende Vorschriften.

Tipps und Informationen zur Gehölzpflege gibt es bei der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Calw unter der Telefonnummer 07051 160-951.

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