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Landratsamt Haus C Welle
18.06.2020

Kein neuer Corona-Fall im Landkreis Calw

Es bleibt vorerst bei insgesamt 780 bestätigten Infektionen – davon 31 mit Todesfolge

Im Landkreis Calw wurde am Donnerstag (18. Juni 2020) keine neue Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) bekannt.

Die derzeit insgesamt bestätigten 780 Corona-Fälle verteilen sich wie folgt im Kreisgebiet: 

Kommune

Corona-Fälle insgesamt

Neu bestätigte Corona-Fälle

Vermutlich genesen*

Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind**

Altensteig

44

0

44

 

Althengstett

21

0

21

 

Bad Herrenalb

10

0

10

 

Bad Liebenzell

36

0

36

 

Bad Teinach-Zavelstein

9

0

9

 

Bad Wildbad

55

0

54

1

Calw

92

0

92

 

Dobel

6

0

6

 

Ebhausen

9

0

9

 

Egenhausen

4

0

4

 

Enzklösterle

7

0

7

 

Gechingen

60

0

51

9

Haiterbach

24

0

22

1

Höfen an der Enz

38

0

38

 

Nagold

140

0

133

7

Neubulach

15

0

15

 

Neuweiler

18

0

18

 

Oberreichenbach

11

0

11

 

Ostelsheim

6

0

6

 

Rohrdorf

5

0

5

 

Schömberg

105

0

97

8

Simmersfeld

14

0

11

3

Simmozheim

10

0

10

 

Unterreichenbach

7

0

7

 

Wildberg

34

0

31

2

GESAMT

780

0

747

31

*„Vermutlich genesen“: Da gegenwärtig ein erneuter Test am Ende der Krankheit meist nicht erfolgt, wird bei den Zahlen nach den internationalen Erfahrungen angenommen, dass Personen mit positivem Test 14 Tage später in der Regel wieder gesund sind. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert.

**Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Insgesamt bisher getestete Personen: 10.233

Stand: 18.06.2020; 16 Uhr

Die nächste Mitteilung zur Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Kreis Calw wird am 19. Juni 2020 veröffentlicht.

Aktueller Hinweis

Zulassung im Landratsamt Calw kehrt zu regulären Öffnungszeiten zurück

Nachdem sich die Wartezeiten im Laufe der Woche wieder auf ein Normalmaß reduziert haben, gelten ab dem 22. Juni 2020 für die Zulassungsstelle im Landratsamt Calw wieder die regulären Öffnungszeiten (ohne Terminpflicht).

Diese lauten wie folgt:

  • Montag: 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr 
  • Dienstag: 7.30 bis 12 Uhr
  • Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag: 7.30 bis 12 Uhr 

Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen und um einen hohen Schutz für Kunden sowie Beschäftigte zu gewährleisten, befindet sich die Wartezone vor dem Gebäude Haus C. Sie ist entsprechend ausgeschildert.

Wer die Zulassungsstelle und generell das Landratsamt betritt, muss sich auch weiterhin an die allgemeinen Hygienevorschriften halten. Dies betrifft insbesondere den Mindestabstand zu anderen Personen sowie die Maskenpflicht im Landratsamt.

Für die Außenstellen der Zulassungsstelle des Landratsamts Calw in Bad Wildbad-Calmbach und Nagold wird ebenfalls eine schrittweise Öffnung ohne vorherige Terminvergabe vorbereitet. Vorerst bleibt die Terminpflicht allerdings bestehen. Die Telefonnummer zur Terminvereinbarung für beide Außenstellen der Zulassungsstelle in Nagold und Calmbach lautet: 07051 160-828. Damit keine Warteschlangen entstehen, sollten die Kundinnen und Kunden maximal fünf Minuten vor dem vereinbarten Termin erscheinen. Das Betreten der Räumlichkeiten ist nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt.

Die Zulassungsstelle des Landratsamts Calw ist über die Möglichkeit der Online-Zulassung rund um die Uhr erreichbar. Nähere Informationen hierzu sind unter www.kreis-calw.de auf der Seite der Abteilung „Ordnung und Verkehr“ bzw. über die „Online Dienste“ abrufbar.

Ab 29. Juni geänderte Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 16. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, den 29. Juni 2020 in Kraft. Eine Übersicht der zum 29. Juni 2020 in Kraft tretenden neuen Regelungen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-29-juni-2020/ abrufbar.

Zusätzlich informiert das Sozialministerium auf seiner Website laufend über die wesentlichen Änderungen und beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Verordnungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ 

Auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/corona steht ein Corona-Dashboard zur Verfügung. Dieses liefert alle Zahlen, Daten und Fakten rund um die Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Landkreis Calw.

Das Bürgerinfotelefon im Landratsamt Calw, an das sich Ratsuchende bei Fragen rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2) unter der Nummer 07051 160-160 wenden können, ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr besetzt.

Personen, die bei sich eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vermuten, sollen auch in Zukunft NICHT direkt in ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis gehen, sondern unbedingt ihren Hausarzt anrufen. Bei schwerwiegenden Symptomen ist auch außerhalb regulärer Sprechzeiten die bundesweite Rufnummer 116 117 des kassenärztlichen Notdiensts erreichbar.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind im Internet auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/corona sowie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de abrufbar.