Blauzungenkrankheit
Nachdem die Blauzungenkrankheit schon seit längerer Zeit immer wieder in Frankreich und in der Schweiz auftritt, wurde diese Krankheit nun im Dezember 2018 in einem rinderhaltenden Betrieb in Baden-Württemberg festgestellt. Daraufhin wurde ganz Baden-Württemberg, das Saarland, Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen zum Sperrgebiet erklärt. Die Blauzungenkrankheit wird durch Stechmücken übertragen. Betroffen sind nur Wiederkäuer. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, weshalb auch Fleisch und Milch von infizierten Tieren bedenkenlos verzehrt werden kann. Weitere Ausführungen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.