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Blauzungenkrankheit

Nachdem die Blauzungenkrankheit schon seit längerer Zeit immer wieder in Frankreich und in der Schweiz auftritt, wurde diese Krankheit nun im Dezember 2018 in einem rinderhaltenden Betrieb in Baden-Württemberg festgestellt. Daraufhin wurde ganz Baden-Württemberg, das Saarland, Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen zum Sperrgebiet erklärt. Die Blauzungenkrankheit wird durch Stechmücken übertragen. Betroffen sind nur Wiederkäuer. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, weshalb auch Fleisch und Milch von infizierten Tieren bedenkenlos verzehrt werden kann. Weitere Ausführungen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

Allgemeinverfügung zur Festlegung des Kreisgebietes als Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

FAQs Blauzungenkrankheit

Formblatt Anzeige Tierhaltung § 6 BTV

Kartierung zum Sperrgebiet (Stand: 06.02.2020)

Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern

Tierhaltererklärung Sperrgebiet

Tierhaltererklärung Kälber - Gl vor oder während der Trächtigkeit

Tierhaltererklärung Schlachttiere

Tierhaltererklärung geimpfte Schafe - Ziegen