Direkt zu:
Landratsamt Calw mit Neubau Welle

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) richtet sich an Kommunen und fördert dabei auch investive Projekte von Unternehmen und Bürgern durch Zuschüsse. Die Ausschreibung findet einmal jährlich statt und die Antragsfrist endet in der Regel im September.

Die ELR-Sonderlinie »Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg« richtet sich an Unternehmen, die in Ihrem Segment zu den international führenden Wettbewerbern zählen.

Kurze Übersicht zum ELR

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen
  • Zuschüsse für Investitionen beim Kauf von Gebäuden, Maschinen und Betriebseinrichtungen sowie Baumaßnahmen
  • Für private Antragsteller ist der Grundstückserwerb nicht förderfähig
  • Ausschreibung einmal jährlich mit der Antragsfrist im September
  • Anträge sind bei der Kommune einzureichen
  • Als Anlagen sind Kostenschätzung, Planungsunterlagen, Bilder und Beschreibung des Projekts beizufügen
  • Nach Antragseingang dauert es bis zu sechs Monate, bis über die Förderung entschieden wird (Frühjahr Folgejahr). Während Ihr Antrag geprüft wird, dürfen Sie keine Leistungs- und Lieferverträge über zur Förderung eingereichter Ausgaben abschließen. Die Durchführung von Planungsleistungen sowie das baurechtliche Verfahren sind zulässig
  • Es handelt sich um ein Wettberwerbsverfahren, d.h. eine Förderung ist auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht garantiert
  • Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung bieten die ELR-Sachbearbeiter in den Kommunen und Ihr Ansprechpartner beim Landratsamt

Ausführliche Informationen zum ELR finden Sie auf der Website des Ministerium für Landlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat.

Was gibt es zu beachten?

Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren, d.h. das Erfüllen der Förderkriterien bedeutet noch nicht automatisch einen Zuschuss: Da in der Regel mehr Mittel beantragt werden als tatsächlich zur Verfügung stehen, konkurrieren alle eingegangenen Anträge miteinander und es können am Ende nicht alle Maßnahmen gefördert werden.

Um zu gewährleisten, dass nur diejenigen Projekte bezuschusst werden, die nachweislich zur Strukturverbesserung vor Ort beitragen, werden die Anträge auf mehreren Ebenen geprüft. Sowohl die Kommunen, das Landratsamt als auch das Regierungspräsidium geben Ihre Stellungnahme zu den einzelnen Vorhaben ab und priorisieren diese. Die Entscheidung liegt letztlich beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Durch die intensive Abstimmung und Kontrolle ist ab dem Ende der Antragsfrist mit einer Bearbeitungszeit von rund sechs Monaten zu rechnen. In dieser Zeit dürfen die zur Förderung eingereichten Maßnahmen nicht begonnen, d.h. keine Leistungs- und Lieferverträge abgeschlossen, werden. Das Beauftragen eines Architekten oder Planers zur Projektplanung sowie die Durchführung des baurechtlichen Verfahrens ist davon ausgenommen.

Was wird gefördert?

Es gibt keine abschließende Aufzählung förderfähiger Projekte. Es lassen sich jedoch vier Förderschwerpunkte unterscheiden: Wohnen, Grundversorung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.

Im Wohnbereich werden insbesondere die Umnutzung bislang anderweitig genutzter Flächen (z.B. Scheunen) zu Wohneinheiten sowie die umfassende Wohnungsmodernisierung gefördert. Der Schwerpunkt Grundversorgung umfasst Betriebe, die den regelmäßigen Bedarf der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen decken und in einer Kommunen in dieser Form noch nicht vorhanden sind. Unter den Schwerpunkt Arbeiten fallen die klassische Neuansiedlung von Unternehmen, Erweiterung eines bestehenden Betriebes oder die Verlagerung aus einem Misch- in ein Gewerbegebiet. Öffentlich genutzte Gebäude wie beispielsweise Veranstaltungsgebäude zählen zu den Gemeinschaftseinrichtungen.

Gemäß der einzelnen Projektarten werden die Nettoausgaben für den Gebäudeerwerb, Baumaßnahmen sowie Maschinen und Betriebseinrichtungen bezuschusst. Nicht förderfähig sind die Mehrwertsteuer und der Grundstückskauf.

Wie hoch wird gefördert?

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Zusätzlich sind eine belastbare Kostenschätzung nach DIN 276 sowie aussagekräftige Planungsunterlagen beizufügen. Damit alle beteiligten Stellen sich ein Bild von Ihrem Vorhaben machen können, wird als Anlage zu dem Antragsformular eine Projektbeschreibung empfohlen. Stellen Sie darin bitte sich selbst, den derzeitigen Ist-Zustand und die Planungen im Detail vor. Bilder und Skizzen helfen bei der Verdeutlichung.

Ab dem Programmjahr 2023 ist nur noch eine digitale Antragstellung möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren ELR-Ansprechpartner bei der Kommune. 



Kontakt

Janina Haußmann
Zentrale Steuerung
Kreisentwicklung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 280
Fax: 07051 795 280
E-Mail oder Kontaktformular
Jonas Widmayer
Zentrale Steuerung
Europa und Kreisentwicklung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 705
Fax: 07051 795 705
E-Mail oder Kontaktformular