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Veröffentlichung Verfahrenshandbuch für die Genehmigung von Biogasanlagen gem. § 10 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbare Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen. Das Verfahrenshandbuch, das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erstellt wurde, stellt für den Bereich Immissionsschutz das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar. Geregelt wird darin u.a., dass die nach der RED II-Richtlinie auf Antrag des Vorhabenträgers mit der Koordinierung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragende einheitliche Stelle die jeweils zuständige Immissionsschutzbehörde - im Landkreis Calw die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz beim Landratsamt Calw- ist. Zum Verfahrensablauf wird im Biogasanlagenhandbuch im Wesentlichen auf den Leitfaden „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ verwiesen.