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Hebammen und Heilpraktiker

Hebammen

Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger sind gemäß § 8 Hebammenberufsordnung u.a. verpflichtet, Beginn und Beendigung der Berufsausübung sowie Änderungen der Niederlassung dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Bei Beginn der Berufsausübung ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen.

Heilpraktiker

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß des Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

Bei einer Tätigkeit als Heilpraktiker im Landkreis Calw zeigen Sie bitte dem Gesundheitsamt Calw Beginn und Beendigung der Berufsausübung an.

Als Praxisinhaber(in) gilt für Sie die Hygiene-Verordnung (Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten); Ihre Praxis kann gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.

Bitte übersenden Sie uns vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit im Landkreis Calw eine Kopie Ihrer Berufserlaubnis, eine kurze Selbstauskunft zur Tätigkeit (invasiv, nicht-invasiv, …) sowie einen Grundriss der künftigen Praxis.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Kontakt

Martina Ginader
Gesundheit und Versorgung
Sekretariat
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 931
Fax: 07051 160 949
E-Mail oder Kontaktformular
Gabriele Naths
Gesundheit und Versorgung
Sekretariat
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 932
Fax: 07051 160 949
E-Mail oder Kontaktformular