Personalrat
Wir geben, was wir können
und wollen bekommen, was wir verdienen!
Der 19. Personalrat des Landratsamtes Calw ist seit 03.07.2024 im Amt. Er besteht aus 11 Mitgliedern. 5 Frauen und 6 Männern. Beratend stehen zur Seite die Schwerbehindertenvertretung, sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Der Personalrat vertritt die Interessen der Belegschaft auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG). Der Personalrat macht seine Geschäftsführung nach den Vorgaben des LPVG, eine besondere Geschäftsordnung darüber hinaus hat er sich nicht gegeben.
Der Personalrat hat die Aufgabe die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften, die in Gesetzen, Tarifverträgen, Verwaltungsvorschriften und Dienstvereinbarungen geregelt sind, zu überwachen. Er nimmt Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiterschaft entgegen und bemüht sich, bei der Dienststellenleitung Abhilfe zu erwirken. Hier ist natürlich ein besonderes Vertrauensverhältnis wichtig, deshalb gilt grundsätzlich, dass jedes Mitglied des Personalrats angesprochen werden kann. Die Kontaktdaten finden Sie in den Verzeichnissen des Landratsamtes.
Der Personalrat führt mindestens einmal im Jahr eine Personalversammlung durch. Auch Unfallverhütung und Arbeitsschutz sind vorrangige Anliegen des Personalrats.
Der Personalrat schließt mit der Dienststellenleitung Dienstvereinbarungen ab. Er besitzt in einer ganzen Reihe von personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte. Ansonsten bestehen auch nur die weniger wirksamen Möglichkeiten der Mitwirkung oder Anhörung. Zu beachten ist, dass in vielen Fällen das Gesetzt bestimmt, dass der Personalrat nur auf Antrag der Betroffenen tätig werden darf. Hier handelt es sich in der Regel um vertragliche Angelegenheiten und Regelungen, die die persönlichen Vereinbarungen der Arbeitnehmer und Beamten mit der Dienststelle betreffen, oder auch bei Disziplinarverfügungen und Abmahnungen.