Bauvoranfrage
Sollten grundsätzliche Zweifelsfragen für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens bestehen, ist es ratsam, einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides zu stellen.
Dieses Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, vor Einreichen des Bauantrages, einzelne Fragen vorab klären zu lassen. Das Ergebnis ist ein rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Geltungsdauer von drei Jahren.
Bitte beachten Sie: Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zum Beginn von Bauarbeiten. Es muss entweder ein Baugenehmigungsverfahren oder, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ein Kenntnisgabeverfahren folgen.
Notwendige Unterlagen für die Bauvoranfrage:
- Lageplan im Maßstab 1:500
- konkret formulierte Einzelfragen, die im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt werden sollen
- ggf. weitere Unterlagen, die zur Prüfung dieser Einzelfragen notwendig sind (bspw. bei der Frage, ob das Bauvorhaben hinsichtlich der Höhe bauplanungsrechtlich zulässig ist, sind maßstäbliche Ansichten, Schnitte und ggf. eine Straßenabwicklung erforderlich)
Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen ausschließlich digital über die Plattfom ViBa BW bei der unteren Baurechtsbehörde - Landratsamt Calw, Abteilung Bauordnung - ein.
Weitere Infos zur digitalen Antragstellung finden Sie hier.
Die Antragsunterlagen werden an die Gemeinde, in deren Gebiet das Bauvorhaben ausgeführt werden soll, weitergeleitet. Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Mitteilung über das weitere Verfahren.
