Direkt zu:
Landschaft Welle
12.10.2026

Das Landratsamt Calw verlängert die Beschränkung der Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen des Kreises Calw bis 31. Oktober 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im September und der langen Sommerphase verlängert das Landratsamt die seit Anfang Juli geltende Rechtsverordnung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Die Regelungen, die zunächst bis zum 15. Oktober 2026 befristet waren, gelten nun bis zum 31. Oktober 2026 weiter.


Bereits im Juni waren die Wasserstände und Abflüsse in den Gewässern des Landkreises infolge des trockenen Winterhalbjahres und der anschließenden Trockenphase auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Diese Entwicklung hat sich fortgesetzt. Nach den trockenen Sommermonaten führt ein außergewöhnlich regenarmer September zu einer weiteren Verschärfung der Situation. Die Pegelstände der Gewässer im gesamten Kreisgebiet liegen größtenteils auf einem extrem niedrigen Niveau.

Die Wetterprognosen bis Ende Oktober geben keinen Anlass zur Entwarnung. Ergiebiger und anhaltender Regen, der für eine Verbesserung der Situation in den Gewässern sorgen könnte, ist derzeit auch für den Oktober nicht zu erwarten.

Die anhaltend geringe Wasserführung in den Bächen und Flüssen bedeutet für die Gewässerökologie eine erhebliche Belastung. Schadstoffe konzentrieren sich stärker, Tiere können sich nicht mehr im gesamten Gewässer fortbewegen und Teillebensräume werden voneinander abgeschnitten. Betroffen sind nicht nur die Fischbestände, sondern sämtliche wassergebundenen Tier- und Pflanzenarten. Jede zusätzliche Wasserentnahme verschärft diese Situation, weshalb die bestehenden Beschränkungen aufrechterhalten bleiben müssen.

Mit der Verlängerung der Rechtsverordnung sind weiterhin Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten. Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen ist zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Sobald anhaltende Niederschläge zu einer nachhaltigen Erholung der Pegelstände führen, können die Beschränkungen auch vor dem 31. Oktober 2026 aufgehoben werden.

Das Landratsamt Calw appelliert weiterhin an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen und die Regelungen konsequent zu beachten. Bitte vermeiden Sie auch weiterhin das Betreten unserer fließenden Gewässer, da die wenigen verbliebenen Rückzugsräume für Fische und andere Wasserlebewesen dadurch zusätzlich beeinträchtigt werden.