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Landschaft Welle
17.10.2024

Geänderte Vorfahrtsregelung in der Ortsdurchfahrt Bieselsberg

In Bieselsberg wird im Laufe des Donnerstags, 24.10.2024 die Vorfahrtsregelung in der Ortsdurchfahrt geändert.

Der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Calw ist in Verbindung mit der Polizei aufgefallen, dass es im Landkreis Calw Ortsdurchfahrten des klassifizierten Straßennetzes, das heißt im Zuge von Kreis- und Landesstraßen, gibt, bei denen an Kreuzungen und Einmündungen „rechts vor links“ gilt. Die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ ist entsprechend der für die Ortsdurchfahrten gültigen Rechtsverordnung nicht zulässig. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei kein Ermessen. Diesbezüglich wird die Beschilderung am 24.10.2024 abgeändert, so dass die Kreisstraße 4316 (Friedenstraße) künftig eine Vorfahrtstraße ist.

Im Landkreis Calw gibt es weitere Ortsdurchfahrten, die derzeit ebenso eine „rechts vor links“ Vorfahrtsregelung haben. Auch diese müssen zeitnah hinsichtlich der Verkehrsregelung in Vorfahrtsstraßen abgeändert werden.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und um Vorsicht bezüglich der geänderten Vorfahrtsregelung gebeten.