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Landschaft Welle
23.12.2016

Hermann-Hesse-Bahn: Beschluss des Vewaltungsgerichts Karlsruhe in Sachen Fäll- und Rodungsarbeiten

Am 22.12.2016 hat das Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einer Pressemitteilung mitgeteilt, das heute über den Eilantrag des NABU-Landesverbands Baden-Württemberg bezüglich der Fäll- und Rodungsarbeiten auf der Strecke der Hermann-Hesse-Bahn entschieden wurd.

Herr Landrats Helmut Riegger: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass unsere Vorgehensweise in Ordnung war. Das Verwaltungsgericht hat diese auch teilweise mitgetragen. Hinsichtlich einiger besonders schützenswerter Bereiche müssen wir nacharbeiten. Dies werden wir berücksichtigen und uns dem Thema Biotope nochmals besonders annehmen.“

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 22.12.2016.