Impfangebot für Beschäftigte im Einzelhandel im Landkreis Calw
Unbürokratisches Impfangebot für mehr Sicherheit und Normalität im Einzelhandel
Astrazeneca-Dosen erhalten. Diese sollen nun vorrangig an Mitarbeitende im Einzelhandel und im Handwerk verimpft werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen eigenen Betriebsarzt haben.
„Ich bin sehr froh, dass wir gerade den Mitarbeitenden in Betrieben, die in direktem Kundenkontakt stehen, ein Impfangebot machen können. Der Landkreis Calw hat als erster Landkreis in Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Handelsverband dieses Angebot organisiert, für das sich die Betriebe unkompliziert und unbürokratisch anmelden können“, so Landrat Helmut Riegger.
„Gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen können wir im Landkreis Calw dazu beitragen, einen weiteren Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Mit ihrer Impfbereitschaft sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels dafür, dass das Einkaufen im Einzelhandel noch sicherer wird und die Schließungen des Einzelhandels der Vergangenheit angehören“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zur Anmeldung
Es ist möglich, mehrere Mitarbeitende eines Betriebs zu einem Termin anzumelden. Bitte nennen Sie uns in diesem Fall Vorname, Name und Geburtsdatum aller zu impfenden Personen.
Sofern Sie Interesse haben, senden Sie eine Mail an folgende Adresse mit folgenden Daten:
KIZ@kreis-calw.de
Vorname:
Name:
Geburtsdatum:
Der Termin wird zugewiesen. Eine Bestätigung des Impftermins erfolgt per E-Mail.
Weitere Informationen zum Kreisimpfzentrum in Wart gibt es unter https://www.kreis-calw.de/kiz.
************************************************************************************************
Wichtige Hinweise zur Impfung und zum Ablauf
Die STIKO empfiehlt aufgrund eines erhöhten Thromboserisikos (vor allem bei Frauen) die AstraZeneca Impfung ab 60 Jahren, eine Impfung ist jedoch auch für jüngere Personen nach einer ausführlichen Risikoaufklärung durch unsere beratenden Impfärzte vor Ort möglich.
Personen unter 60 steht für die dann kommende zweite Impfung eine Wahlmöglichkeit zwischen Biontech und AstraZeneca zu. Um uns diese Möglichkeit offen zu lassen, müssen wir das Geburtsdatum wissen. Laut aktuellen Studien ist die Wirksamkeit und Antikörperentwicklung dieser Kreuzimpfung zum aktuellen Zeitpunkt am höchsten.
Bei dem Impftermin handelt es sich ausschließlich um eine Erstimpfung mit AstraZeneca, es besteht keine Möglichkeit den Impfstoff vor Ort zu wechseln. Alle anderen Anfragen vor Ort müssen wir ablehnen.
Der Abstand zur 2. Impfung von 12 Wochen muss zwingend eingehalten werden und muss an dem Impf-Ort erfolgen, an dem auch die erste Impfung stattfand – also in Wart.
Der 2. Impftermin ist verbindlich und kann nicht verschoben werden.
Bitte drucken Sie sich vorab unter www.impfen-bw.de den Aufklärungsbogen sowie Anamnese und Einwilligung aus. Bitte lesen Sie alles durch und füllen die Formulare aus und unterschreiben diese. An der Registrierung geben Sie diese bitte ab. Sollten Sie Fragen zur Impfung haben können Sie diese bei dem aufklärenden Arzt stellen.
Außerdem mitzubringen ist der Personalausweis, der Impfpass sowie die ggf. vorhandene Medikamentenliste.
*******************************************************************************************************
