Direkt zu:
Landschaft Welle
20.03.2017

Kartellverfahren Forst: Urteil bringt keine Entscheidung

Im Rechtsstreit des Landes mit dem Bundeskartellamt über die Zulässigkeit des gemeinsamen Holzverkaufs für kommunale und private Waldbesitzer hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt. Danach sind der Holzverkauf und der forstliche Revierdienst für kommunale und private Waldbesitzer durch die staatliche Forstverwaltung nicht mehr zulässig.

Im Landratsamt Calw wurde bereits im Herbst 2015 eine separate Holzverkaufsstelle eingerichtet. Seither erfolgt der Verkauf von Holz aus dem Staatswald durch das Kreisforstamt und aus dem Kommunal- und Privatwald durch die Holzverkaufsstelle. Diese wurde dem Dezernat Finanzen und Beteiligungen zugeordnet und ausschließlich mit kommunalen Bediensteten besetzt.

Landrat Helmut Riegger reagierte mit Unverständnis, dass nach Auffassung des Gerichts die Aufgaben der Revierförster als rein betriebliche Tätigkeiten bewertet werden und die nachhaltige Waldpflege unter Aspekten der Schutz- und Erholungsfunktionen nicht berücksichtigt worden ist.

Der Landkreis Calw hat eine Waldfläche von rund 50.000 Hektar (23.000 Hektar Staatswald; 19.000 Hektar kommunaler Wald und 8.000 Hektar Privatwald). Das entspricht in etwa der Fläche des Bodensees und macht rund 63 Prozent der Kreisfläche aus. Daher ist die Pflege des Waldes im Landkreis von großer Bedeutung.

Der Landkreis Calw befürwortet, dass das Land gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen will. Diese hätte aufschiebende Wirkung, so dass es bis zur letztinstanzlichen Klärung beim Holzverkauf und der Betreuung im Privat- und Kommunalwald bei der bisher bewährten Regelung bliebe.

Der Calwer Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag eine Resolution verabschiedet, in der er sich gegen die Zerschlagung des bisherigen Betreuungsangebots durch die staatliche Forstverwaltung für den Kommunal- und Privatwald ausspricht.