Landrat Riegger begrüßt Empfehlung für ein Polizeipräsidium Nordschwarzwald
Sowohl in seiner Funktion als Landrat des Landkreises Calw als auch als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsförderung Zukunftsregion Nordschwarzwald GmbH (WFG) begrüßt Helmut Riegger das gestern bekannt gewordene Ergebnis zur Evaluierung der Polizeireform in Baden-Württemberg ausdrücklich. Dabei trifft insbesondere die Empfehlung des zuständigen Lenkungsausschusses zur Einrichtung eines Polizeipräsidiums Nordschwarzwald, in dem die Landkreise Calw, Freudenstadt, der Enzkreis und die Stadt Pforzheim zusammengefasst werden sollen, seine volle Zustimmung.
„Mit der Schaffung eines Polizeipräsidiums Nordschwarzwald mit Sitz in Pforzheim werden kürzere Wege geschaffen und die Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort verbessert. Dies ist gerade für unsere ländlich geprägte Region von großer Bedeutung und würde zu einer Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung führen“, ist sich Riegger sicher.
Vor dem Hintergrund der geplanten Auflösung der Polizeidirektion Calw hatte der Calwer Kreistag bereits im Jahr 2012 in einer Resolution an den damaligen Innenminister Reinhold Gall dafür appelliert, die Polizeireform nicht zu Lasten des ländlichen Raums durchzuführen. Als entscheidende Kriterien gegen eine Veränderung der bestehenden Polizeistruktur wurden damals die bewährte örtliche Vernetzung sowie die daraus resultierenden schnellen Entscheidungswege angeführt.
Riegger zufolge haben die genannten Gründe nicht an Bedeutung verloren. Daher sei es sehr erfreulich, dass sie wohl nun auch in der Bewertung des Lenkungsausschusses Berücksichtigung gefunden haben. Wie er hervorhebt, sei dies in großen Teilen auch dem Landtagsabgeordneten und innenpolitischen Sprecher der CDU, Thomas Blenke, zu verdanken. Denn er habe als Mitglied des Lenkungsausschusses die polizeilichen Belange des Nordschwarzwaldes in die Diskussion eingebracht.
„Nun bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung der Empfehlung des Lenkungsausschusses folgt“, so Riegger abschließend.
