Neue Perspektiven für Frauen auf dem Land
Die Europäische Union hat im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) auch das Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) genehmigt. Ab sofort können Frauen Förderanträge beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen. Gefördert wird die Gründung oder Erweiterung eines kleinen Unternehmens im Ländlichen Raum.
Zuwendungsempfängerinnen sind Kooperationen von Landwirtinnen und Nicht-Landwirtinnen oder Nicht-Landwirtinnen, die zur Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft oder zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen beitragen und neue Frauenarbeitsplätze schaffen. Der Investitionszuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 120.000 Euro.
Weitere Informationen sind über den Infodienst Landwirtschaft (www.landwirtschaft-bw.de) oder bei Judith Koch von der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Calw per E-Mail an Judith.Koch@kreis-calw.de oder telefonisch unter 07051 160-966 erhältlich.
