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Landschaft Welle
28.10.2021

Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten

Experte Professor Jan Kepert zu Gast in Calw 

Alle Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im Sozialgesetzbuch VIII, dem sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt.  Eine Novellierung der Rechtsvorschriften wurde erstmalig im Jahr 2014 von der damaligen Bundesregierung beraten.

Nach sieben Jahren ist im Juni 2021 das reformierte Sozialgesetzbuch VIII als sogenanntes Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz in Kraft getreten. Professor Jan Kepert, der an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rechtswissenschaften lehrt, ist seit Jahren ein bundesweit bekannter Experte im diesem Rechtsgebiet. Er hat den Familienausschuss des Bundestags bei der Umsetzung des neuen Gesetzes beraten.

Die Verantwortlichen des Jugendamtes Calw haben dies zum Anlass genommen, Professor Kepert für einen Fachtag nach Calw einzuladen. Um möglichst vielen Fachkräften die Möglichkeit zur Teilnahme zu ermöglichen, wurde der gesamte Fachtag in hybrider Form durchgeführt. Auch Fachkräfte von freien Trägern der Jugendhilfe konnten sich so zu spezifischen Themen hinzuschalten.

Nach Begrüßung durch den Sozialdezernenten Norbert Weiser machte Prof. Kepert zu Beginn deutlich, dass die Angebote der Jugendhilfe zukünftig gleichsam auch für behinderte Kinder geeignet und auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein müssen. Er sehe hier eine große Aufgabe für den gesamten Bereich der offenen und verbandlichen Jugendarbeit.

Im Bereich der Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche ging es um die „Große Lösung“ der Inklusion. Die gesamte Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche soll in einem dreistufigen Verfahren bis zum Jahr 2027 auf die Kinder- und Jugendhilfe übergehen. Damit würden alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, unabhängig von der Art der Behinderung, von einem Träger bearbeitet werden.

Im Bereich des Kinderschutzes berichtete Kepert, dass die Zusammenarbeit zwischen Justiz und dem Jugendämtern mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei der Verfolgung von Strafen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, einen größeren Informationsfluss und Austausch von Daten ermögliche. Neben dem Sozialgesetzbuch VIII wurden hierzu auch die Vorschriften der Mitteilung in Strafsachen für die Strafverfolgungsbehörden geändert.

Die Aufgabenstellung von sogenannten Berufsgeheimnisträgern im Kinderschutz wurde im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) für Ärzte verändert. Diese haben nun die exklusive Möglichkeit, das Jugendamt direkt über Kinderschutzfälle zu informieren, sofern eine dringende Gefahr ein sofortiges Handeln des Jugendamtes erfordert. Alle anderen Berufsgeheimnisträger wie Lehrer, Erzieher oder Psychologen sind weiterhin verpflichtet, zuerst verschiedene Verfahrensschritte zu gehen, bevor eine Information an das Jugendamt möglich ist.

Neben vielen anderen Veränderungen wurde auch der Bereich von Kindern in Vollzeitpflege durch den Gesetzgeber verändert. Zukünftig müssen Schutzkonzepte für Pflegekinder entwickelt, angewendet und regelmäßig überprüft werden.

Die nun anstehenden Aufgaben zur Umsetzung der umfangreichen gesetzlichen Veränderungen können von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachtags erkannt und bewertet werden. In mehreren Arbeitsgruppen wird das Jugendamt die einzelnen Themenfelder in seine Alltagsarbeit integrieren und so die neuen gesetzlichen Bestimmungen umsetzen.

Bildunterschrift: Professor Jan Kepert informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachtags in Calw über die Neuerungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Bildquelle: Landratsamt Calw.