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Verwendung des Landeswappens - Genehmigung beantragen
: Die unbefugte Benutzung des Landeswappens, von Teilen des Landeswappens sowie eines dem Landeswappen zum Verwechseln ähnlich sehenden Zeichens stellen Ordnungswidrigkeiten gemäß § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Eine Genehmigung ist von Gesetzes wegen nur dann nicht erforderlich, wenn das Landeswappen verwendet wird für Zwecke
