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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für eine Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

  • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
  • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Schüleraustausch und in Ausnahmefällen zum Besuch einer Schule erteilt werden.

Hinweis: Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Ausbildungs- oder Studienplatzes sein, so können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes erhalten.

Achtung: Halten Sie sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland auf, können Sie keine Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Zeit, in der Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Ausbildung waren, wird aber zur Hälfte auf die erforderlichen Zeiten für eine Niederlassungserlaubnis angerechnet.

Voraussetzungen

Damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung, zum Beispiel erforderliche Sprachkenntnisse.

Verfahrensablauf

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Hinweis: Ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, zum Beispiel bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen, holt die Ausländerbehörde diese in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.

Sie erhalten anschließend entweder die gewünschte Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen.

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, dass

  • Sie die Pass- und Visumpflicht erfüllen
  • Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
  • kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
  • Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original) erfüllen

Außerdem:

  • Ausbildungsvertrag
  • Ausbildungsplan
  • Registrierung des Ausbildungsbetriebs bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) , falls erforderlich
  • Sprachkenntnisse:
    Die Prüfung, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen, liegt in der Verantwortung der Arbeitgeberin oder des Arbeitsgebers sowie der Berufsschule.

    Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Danach müssen Sie für die qualifizierte Berufsausbildung in der Regel ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Dieser Nachweis soll durch die Vorlage von geeigneten Sprachzertifikaten erfolgen.

Kosten

Sie bekommen die Aufenthaltserlaubnis erstmalig erteilt: EUR 100,00

Sonstiges

Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (zum Beispiel aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.

Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte, mindestens zweijährige Berufsausbildung, dürfen Sie, unabhängig von der Ausbildung, einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 18 Monaten verlängern. In dieser Zeit

  • können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen, sofern dieser mit ausländischen Staatsangehörigen besetzt werden darf, und
  • dürfen uneingeschränkt arbeiten.

Staatsangehörige der EU-Staaten können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts eine Ausbildung in Deutschland absolvieren. Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen (elektronischer Aufenthaltstitel/eAT).

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
  • § 7 Aufenthaltserlaubnis
  • § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
  • § 16f Sprachkurse und Schulbesuch
  • § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet

Aufenthaltsverodnung (AufenthV):

  • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte

Freigabevermerk

05.02.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

  • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • nach der Einreise: die Ausländerbehörde
    Ausländerbehörde ist, wenn Sie
    • in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
    • in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt.

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.

Frist/Dauer

keine

Zuständig

Integration und Flüchtlinge
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 436
Fax: 07051 795 436
E-Mail oder Kontaktformular

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66