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Ausnahme von den Abschaltzeiten für Fassadenbeleuchtung beantragen

Allgemeine Informationen

Es ist verboten, in gewissen Zeiträumen die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten. Die Beleuchtung von Fassaden ist jedoch zulässig, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. Darüber hinaus kann eine Ausnahme zur Vermeidung einer besonderen Härte oder aus einem sonstigen wichtigen Grund beantragt werden.

Hintergrund der Regelung ist, dass der Artenschwund in den letzten Jahren dramatische Ausmaße angenommen hat und sich die Beleuchtung von Fassaden negativ auf Insekten auswirkt. Die Vorschrift soll heimische Insekten, insbesondere nachtaktive Tiere schützen.

Voraussetzungen

Im Antrag muss dargestellt werden, für welches Gebäude eine Ausnahme beantragt wird. Der Ausnahmegrund ist anzugeben und zu erläutern. Darüber hinaus müssen weitere Angaben zum Gebäude gemacht werden, zum Beispiel besondere (kulturhistorische) Bedeutung des Gebäudes, Lage des Gebäudes, Umfang der beantragten Ausnahme. Es ist außerdem darzustellen, dass die anerkannten Regeln der Technik für eine insektenfreundliche Beleuchtung erfüllt werden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie planen, die Fassade eines Gebäudes zu beleuchten, sollten Sie sich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, die Zulässigkeit Ihres Vorhabens überprüfen lassen und gegebenenfalls eine Ausnahme beantragen. Die hierfür notwendigen Angaben werden nach der Eingabe im Serviceportal automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Serviceportal abgefragt. Diese sind beispielhaft im Abschnitt „Voraussetzungen“ dargestellt.

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt prüft, ob die Angaben vollständig sind und setzt sich bei fehlenden Unterlagen mit Ihnen in Verbindung.

Frist/Dauer

Es ist sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Es ist denkbar, dass sich zu Ihrem Vorhaben Nachfragen oder Nachforderungen ergeben, die weitere Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bestehen keine Fristen.

Kosten

Abhängig von der jeweiligen Gebührenverordnung der zuständigen Behörde.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft - Naturschutzgesetz (NatSchG)

  • § 21 Absatz 2, 5 Satz 2 Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen, Himmelsstrahler

Freigabevermerk

13.02.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Prüfung des Antrags und die Erteilung der Genehmigung ist

  • in Stadtkreisen, Großen Kreisstädten und in Verwaltungsgemeinschaften: die Stadtverwaltung
  • ansonsten die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

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