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Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Allgemeine Informationen

Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

  • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
  • der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Voraussetzungen

Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • der antragstellenden Person,
  • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
  • der Polizei.

Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
    Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
    RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
    Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

Frist/Dauer

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

Kosten

Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.

SIe berücksichtigen unter anderem:

  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Dauer der Einschränkung der Straßenraumes

Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

31.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde

Zuständig

Straßenbau und -verkehr
Straßenbau
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-981
Fax: 07051 795 981
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Zu den Aufgaben der Abteilung Straßenbau gehören:



  • Finanzen und Grundstücksangelegenheiten

  • Straßenplanung und Sondernutzungen

  • Straßen- und Brückenbau

  • Betrieb und Verkehr

  • Straßenmeisterei Calw

  • Straßenmeisterei Nagold

  • Bauamtswerkstatt Althengstett

Allgemeine Öffnungszeit
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