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Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen

Allgemeine Informationen

Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt.

Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig.

Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben.
  • Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Erstellen Sie den formlosen Antrag und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern.
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Die Bestimmung kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise und Informationen zur erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und der gerätetechnischen Ausstattung
  • Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind gegebenenfalls weitere Unterlagen beizubringen.
  • Kopie der Urkunde als Sachverständiger. Liegt eine Anerkennung nicht vor, ist zur fachlichen Bewertung der Sachkunde die Stellungnahme eines Fachgremiums, das bei einer Handelskammer oder Industrie- und Handelskammer für die Bewertung der Sachkunde eines Sachverständigen eingerichtet ist, einzuholen.
  • Führungszeugnis (Belegart OG, nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als 3 Monate)

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens EUR 67.

Sonstiges

Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.

Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Die für Sie örtlich zuständige untere Abfallrechtsbehörde oder das jeweilige Regierungspräsidium als höhere Abfallrechtsbehörde in Baden-Württemberg

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

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Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

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