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Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

Allgemeine Informationen

Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.

Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.

Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

  • Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen
  • Angelegenheiten des Immissionsschutzes
  • Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahren sowie Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
  • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (zum Beispiel durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
  • jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

  • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
    • Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
    • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
    • mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
  • Erforderliche Zuverlässigkeit

Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:

  • Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

Genaue Beschreibung der Aufgaben

Frist/Dauer

Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.

Kosten

Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.

Sonstiges

Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.

Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.

Freigabevermerk

23.09.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die Immissionsschutzbehörde

Immissionsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • das Regierungspräsidium, sofern
    • sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU befindet oder
    • der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt

Zuständig

Umwelt- und Arbeitsschutz
Umwelt- und Arbeitsschutz
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-379
Fax: 07051 795-379
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.