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Die Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Teile für den Ein- oder Anbau an Fahrzeugen hergestellt werden, kann geprüft werden, ob eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Die Betriebserlaubnis kann auf Fahrzeuge bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus beschränkt werden. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann von der Abnahme einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachsverständigers oder Prüfer oder Prüferin für den Kraftfahrzeugverkehr abhängig gemacht werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte.

Eine Einzelbetriebserlaubnis kann die Zulassungsbehörde dem Verfügungsberechtigten für Fahrzeugteile erteilen, die nicht dem Bauartgenehmigungszwang nach § 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unterliegen, deren Verwendung nicht gegen eine Verkehrsvorschrift spricht.

Verfahrensablauf

  • Prüfung des betreffenden Fahrzeugteils durch eine amtlich annerkante Sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine zugelassene Prüfstelle .
  • Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
  • Bei positiver Prüfung erteilt die Zulassungsbehörde die Einzelgenehmigung, indem sie auf dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle unter Angabe von Ort und Datum vermerkt: "Betriebserlaubnis erteilt".
  • Etwaige Beschränkungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden in den Vermerk aufgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
  • Unterlagen, aus denen die technische Beschreibung des Fahrzeugteils hervorgeht
  • gegebenenfalls Muster des Fahrzeugteils
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen Person einer Prüforganisation gemäß § 22 StVZO

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Gebühren richten sich nach Aufwand und dem wirtschaftlichen Nutzen des Antragsstellers oder der Antragsstellerin gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Daher können sie sich im Einzelfall unterscheiden.

Sonstiges

Wollen Sie Bauteile an einem Fahrzeug um- oder anbauen, dürfen Sie das Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzten, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Dies trifft beispielsweise für Felgen, Sonderräder, Standheizungen, Anhängerkupplungen und viele weitere Nachrüstungen zu. Sie müssen hierbei eine Reihe von Vorgaben beachtet, damit die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs nicht erlischt.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

  • § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
  • § 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Freigabevermerk

24.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Zuständig für die Genehmigung von Fahrzeugteilen nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind die unteren Straßenverkehrsbehörden (der Landratsämter, kreisfreien Städte).

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

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Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

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BIC/SWIFT: PZHSDE66