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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Allgemeine Informationen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Sie soll Menschen mit Behinderungen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leistungen der Eingliederungshilfe können sein:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Hilfen zum Besuch von Kindertagesstätte oder Schule,
  • Leistungen zur Ausbildung und Weiterbildung für einen Beruf,
  • Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei anderen Leistungsanbietern oder bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern,
  • Assistenzleistungen,
  • heilpädagogische Leistungen,
  • Leistungen zur Mobilität,
  • Hilfsmittel und
  • Besuchsbeihilfen.

Art:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung gewährt. Grundsätzlich ist dies auch in Form eines persönlichen Budgets möglich.

Umfang:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf, der in einem Dialog zwischen dem Menschen mit Behinderungen und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ermittelt wird.

Voraussetzungen

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem zuständigen Sozialamt des Stadt- oder Landkreises, in dem Sie wohnen.

Das Sozialamt berät zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und anderer Leistungsträger. Die Unterstützung umfasst unter anderem Hilfe bei der Antragstellung und Hilfe bei der Klärung, wenn weitere Stellen zuständig sind.

In der Regel wird das Sozialamt ein ausführliches Gespräch zur Bedarfsermittlung führen. Hierbei geht es um Ihre Wünsche und Ziele. Zudem wird gemeinsam besprochen, was Sie selbständig können und in welchen Bereichen Sie Unterstützung in Anspruch nehmen wollen beziehungsweise benötigen.

Eventuell ist das Sozialamt nicht für alle beantragten Leistungen beziehungsweise für alle ermittelten Bedarfe zuständig. Daher können gegebenenfalls in einem weiteren Schritt, im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens, weitere Stellen beziehungsweise Dienste, einbezogen werden. Dies kann nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen. Ihr Sozialamt berät Sie diesbezüglich. Auch falls zusätzliche Leistungen bei anderen Stellen beantragt werden könnten beziehungsweise müssen. Das Sozialamt bespricht mit Ihnen, wie Sie diesen Antrag stellen können und welche Unterlagen dazu erforderlich sind.

Nach der konkreten Feststellung der Leistungen, erstellt das Sozialamt mit Ihnen gemeinsam einen Gesamtplan, der regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, überprüft und fortgeschrieben wird. In dem Gesamtplan sind Ihre Wünsche und Ziele, die konkreten Leistungen, die Stellen, welche die Leistungen erbringen sowie die Leistungsdauer zusammengefasst. Im letzten Schritt erhalten Sie auf dieser Grundlage einen Bescheid hierzu.

Erforderliche Unterlagen

Je nach beantragter Leistung sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise

  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen)
  • Nachweise über Ausgaben
  • Vermögensnachweise (zum Beispiel Sparbücher, Bausparverträge)
  • ärztliche Gutachten und Unterlagen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung beim Sozialamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Bitte nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zum Sozialamt auf. Dort wird man Ihnen sagen, bis wann sie welche Unterlagen einreichen und welche Fristen sie einhalten müssen. In der Regel ist es nicht möglich, Ansprüche rückwirkend geltend zu machen.

Rechtsgrundlage

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX):

  • Teil 2 Eingliederungshilferecht

Freigabevermerk

08.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Ihr Sozialamt.

Das ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung (Rathaus)
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wenn das der Fall ist, wird Ihnen das Landratsamt die zuständige Behörde nennen.

Zuständig

Soziale Hilfen
Soziale Hilfen
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-255
Fax: 07051 795-255
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Soziale Hilfen für Anspruchsberechtigte nach den gesetzlichen Grundlagen

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66