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Einschulungsuntersuchung wahrnehmen

Allgemeine Informationen

Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

Sie gliedert sich in zwei Untersuchungsschritte.

Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.

Schritt 2 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund.

Hinweis:

Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 von einer Schulärztin oder von einem Schularzt untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, entscheidet die Schulärztin oder der Schularzt, ob eine ärztliche Untersuchung in Schritt 2 notwendig ist. Darüber hinaus können auch die zuständige Schule oder Erzieherinnen und Erzieher eine Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt beantragen beziehungsweisevorschlagen.

Voraussetzungen

für Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:

  • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
  • Ihr Kind ist bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres vier Jahre alt.

für Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:

  • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
  • Ihr Kind wird mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig oder wurde bereits zur Grundschule angemeldet.

Verfahrensablauf

Sie erhalten 24 bis 13 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung eine Einladung für Schritt 1, entweder mit der Post oder über die Kindertageseinrichtung.

Hinweis: Zusammen mit der Einladung erhalten Sie auch einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er dient der Anamneseerhebung und der Anpassung der Untersuchung an individuelle Besonderheiten des Kindes. Außerdem erleichtert er die Beratung der Eltern und die Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

Achtung: Haben Sie kein Einladungsschreiben erhalten, müssen Sie sich persönlich an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes wenden.

Die Untersuchung findet in der Regel durch eine medizinische Assistenz des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt, meist in den Räumen des Kindergartens. Sie sind eingeladen, an der Untersuchung teilzunehmen. Sollte bei Auffälligkeiten ergänzend eine anschließende ärztliche Untersuchung notwendig sein, müssen Sie teilnehmen.

Hinweis: Bei der Basisuntersuchung müssen Sie den Impfpass und eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen vorlegen. Bei Kindern in einer Kindertageseinrichtung ist mit Ihrer Einwilligung auch die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher Bestandteil der Untersuchung.

Falls erforderlich, empfiehlt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine gezielte Förderung Ihres Kindes oder auch eine Vorstellung bei der Haus- oder Kinderärztin beziehungsweise dem Haus- oder Kinderarzt.

Schritt 2 erfolgt in der Regel im Jahr vor der Einschulung. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. Sie findet in der Regel im Gesundheitsamt statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Einladung zur Einschulungsuntersuchung
  • Einwilligungserklärung
  • Teilnahmekarte/ Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
  • Impfausweis (Impfbuch)
  • (ausgefüllter Elternfragebogen - freiwillig)
  • (falls vorhanden: wichtige Arztberichte - freiwillig)

Frist/Dauer

  • Schritt 1: in der Regel 24 bis 13 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung
  • Schritt 2: im Jahr vor der termingerechten Einschulung

Kosten

keine

Freigabevermerk

16.01.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt

Untere Gesundheitsbehörde ist

  • in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt
  • in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn: die Stadtverwaltung, Gesundheitsamt

Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.

Zuständig

Gesundheit und Versorgung
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-931
Fax: 07051 160-949
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

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Zulassungsstelle



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Die Abteilung Gesundheit und Versorgung ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema:



  • Gesundheit wie




Amtsärztlicher Dienst

Gesundheitsförderung und -vorsorge

Bewusste Kinderernährung

Freizeit Aktiv

Gesundheits-Informations-Datenbank (GID)

Sucht- und Gewaltprävention in Schulen 

Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Zecken

Gesundheitszeugnis/Hygieneschulung

Infektionsschutz

Fuchsbandwurm

Kopfläuse - was tun?

Meningokokken

Jugendärztlicher Dienst

Krankenhaushygiene

Reisemedizinische und Impfberatung

Impfen

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sozialer Dienst

Trink- und Badewasserhygiene

Hinweise für Betreiber von Badeschwimmbecken und vergleichbaren Anlagen

Tuberkulose

Umweltmedizin

Zahngesundheit





  • Kommunale Kriminalprävention

  • Soziale Entschädigungen (Kriegsopfer, Wehrdienstopfer, Zivildienstopfer, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Gewahrsamsopfer (SED-Unrechtsbereinigungsgesetz)

  • Menschen mit Behinderung


 


 

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Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.