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Elektroschrott entsorgen

Allgemeine Informationen

Elektro- und Elektronikaltgeräte, auch Elektroschrott genannt, enthalten zum einen potenziell schädliche Materialien, die die Umwelt verschmutzen können. Zum anderen bestehen sie aus wertvollen Materialien, die als sekundäre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Es ist daher wichtig, Altgeräte ordnungsgemäß zu entsorgen.

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroschrott (Abfall) kostenfrei abgeben:

  • bei kommunalen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
  • beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektro- und Elektronikgeräte auf mindestens 400 m² verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte pro Geräteart (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes
  • bei Lebensmittelhändlern, Discountern, Drogerien, Möbelhäusern, Baumärkten et cetera (ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche), wenn diese dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte pro Geräteart (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes.
  • Vertreiber von elektronischen Zigaretten oder elektronischen Tabakerhitzer müssen diese unentgeltlich zurücknehmen.
  • Diese Verpflichtungen gelten auch bei der Auslieferung von Geräten sowie beim Vertrieb über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel Onlinehandel). Die Rücknahme hat hier durch eine unentgeltliche Abholung oder die Bereitstellung einer Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zu erfolgen. Für Onlinehändler richtet sich das Größenerfordernis nach der Lager- und Versandfläche.
  • Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach seiner Rückgabeabsicht zu fragen und rund um das Thema Elektroaltgeräte-Rückgabe zu informieren.
  • Unabhängig von den bestehenden Pflichten, können Händler freiwillig und kostenlos Altgeräte zurücknehmen. Dies gilt zum Beispiel für Vertreiber, deren Verkaufsfläche die Größe von 400 m2 beziehungsweise 800 m2 nicht erreicht oder die freiwillige Rücknahme von größeren Altgeräten ohne gleichzeitige Abgabe eines vergleichbaren Gerätes.
  • Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten können ebenfalls freiwillig individuelle oder kollektive Rücknahmesysteme für die unentgeltliche Rückgabe einrichten und betreiben.
  • Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
  • Ein einheitliches Sammelstellenlogo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet die Sammelstellen aus.

Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Herstellern oder Vertreibern sammeln und zurücknehmen.

Wichtig: Bitte entnehmen Sie alle entnehmbaren Batterien sowie Lampen, die Sie zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen können, vor der Rückgabe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten und geben Sie diese in die getrennte Erfassung. Weisen Sie bei der Rückgabe gegebenenfalls darauf hin, dass noch (weitere) Batterien oder Lampen im Elektro- und Elektronikaltgerät enthalten sein könnten.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises oder beim örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-und Elektronikaltgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.

Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.

Freigabevermerk

31.08.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Voraussetzungen

keine

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Zuständig

Abfallwirtschaftsbetrieb
Gäuallee 5
72202 Nagold
Anfahrt
Telefon: 0800 3030839
Fax: 07452 6006-7777
E-Mail oder Kontaktformular

Allgemein: Montag - Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 - 18.30 Uhr, Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66