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Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen

Allgemeine Informationen

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen.

Voraussetzungen

  • Formale Kriterien:
    • intaktes Familienleben
    • ein dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechender Altersunterschied zwischen Ihnen und dem Pflegekind
    • ausreichender Wohnraum für ein (weiteres) Kind
      Ein eigenes Zimmer ist ideal. Das Pflegekind kann aber auch ein Zimmer mit einem anderen Kind teilen.
    • gesicherte Verhältnisse
    • persönliche Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten:
    Entscheidend sind Ihre Lebenseinstellung, Ihre Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, Ihr Erziehungsstil und Umgang mit schwierigen Situationen. Weitere wichtige Voraussetzungen:
    • körperliche und seelische Gesundheit und Belastbarkeit
    • Freude am Zusammenleben mit Kindern, erzieherische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Geduld
    • Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen
    • genügend Zeit, um eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen

Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Hinweis: Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft, mit oder ohne Kinder) ein Pflegekind aufnehmen. Eigene Kinder spielen eine wesentliche Rolle. Für das Gelingen des Pflegeverhältnisses müssen Sie die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf die eigenen Kinder bedenken.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren einen Gesprächstermin. Das Jugendamt beantwortet Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und gibt Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind.

Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen beim Jugendamt. Dieses prüft Ihre Bewerbung und vereinbart weitere Gesprächstermine. Darin wird geklärt, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Gespräche können auch bei Ihnen zu Hause stattfinden, dadurch kann sich das Jugendamt auch einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen machen kann.

Tipp: Es ist wichtig, dass Sie sich mit den Folgen und Veränderungen, die auf Sie zukommen, vertraut machen und sich darauf einstellen. Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an. Dort erhalten Sie Erfahrungsberichte von Pflegeeltern sowie weitere Informationen und können sich auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorbereiten.

In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt die grundsätzliche Entscheidung, ob Sie die Pflege eines Kindes übernehmen wollen. Hält das Jugendamt Sie für geeignet, merkt es Sie als mögliche Pflegeeltern vor.

Erforderliche Unterlagen

  • erweitertes Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • ausgefüllter Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zur eigenen Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
  • Einkommensnachweise
  • ggf. weitere Unterlagen, die das Jugendamt benötigt

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • § 27 (Hilfe zur Erziehung)
  • § 33 (Vollzeitpflege)
  • § 44 (Erlaubnis zur Vollzeitpflege)
  • § 72a (Persönliche Eignung)

Freigabevermerk

30.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt.

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Zuständig

Jugendhilfe
Jugendhilfe
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-463
Fax: 07051 795 463
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Grundmaxime des ASD ist der Familienansatz. Der ASD vermittelt Erziehungshilfen auf Antrag der Eltern, sofern eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung im engeren sozialen Umfeld nicht gewährleistet ist. Er versteht sich darüber hinaus als ambulanter Jugendhilfedienst und leistet Hilfe durch Beratung oder motiviert zur Inanspruchnahme von Hilfen im umfassendsten Sinne (z.B. Erziehungsberatung, Frühförderung und Suchtberatung). Die Vielfalt der Anbieter von erzieherischen Hilfen erfordert eine Clearingstelle, die dem Bürger hilft, auf die für ihn angemessene Hilfe aufmerksam zu werden und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Beim ASD laufen die Informationen zusammen sowohl über Entwicklungen im Gemeinwesen als auch in Einzelfällen. Je komplexer ein Fall ist, um so wichtiger ist ein solcher koordinierender Dienst. Ganzheitlichkeit ist für den ASD ein Arbeitsprinzip. Das Kreisgebiet ist in 14 Dienstbezirke aufgeteilt, in denen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter das "Jugendamt" vertreten. In der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste sind folgende Aufgabengebiete angesiedelt: Adoption, Betreuungsbehörde, Erweiterte Geburtennachsorge, Hilfen zur Erziehung - Familien stark machen: Bedarfsklärung, Hilfeplanung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Pflegekinder, Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe - "Chancen für die Jugend", Schutz von Kindern und Jugendlichen - Inobhutnahme, Sorgerecht - allgemeine Familiengerichtshilfe, Sorgerecht - Beratung bei Trennung und Scheidung, Jugendarbeit: Förderung der außerschulischen Jugendarbeit, Förderung der kommunalen Jugendpfleger, Mobile Ortsjugendpflege "-... ohne Menschen erst recht nicht!" Arbeitsgemeinschaften

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.