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Landratsamt Calw mit Neubau Welle

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Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen

Allgemeine Informationen

Sie möchten Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) oder Personenkraftwagen (Pkw) oder Mietomnibusverkehr anbieten?

Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.

Hinweis: Bei derartigen Reiseangeboten müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten bestimmen. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.

Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Kraftomnibussen für längstens zehn Jahre, bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

Voraussetzungen

  • persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
  • Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist

Verfahrensablauf

Die Genehmigung können Sie online beantragen.

Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:

  • Anzahl
  • Art (KOM, Pkw)
  • Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
  • amtliche Kennzeichen (nur bei Pkw)
  • Hersteller (nur bei Pkw)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (nur bei Pkw)
  • Anzahl der Sitzplätze

Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können im Rahmen des Anhörverfahrens unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:

  • die Gemeinde
  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Fachgewerkschaft
  • der Fachverband

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
  • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Die Bescheinigung benötigen Sie
    • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie
    • für sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)
  • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen:
    • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis der fachlichen Eignung
    • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge

Tipp: Vor allem das Einholen des Führungszeugnisses und der Gewerbezentralregisterauskunft dauert einige Zeit. Beantragen Sie daher als Erstes diese Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die übrigen Nachweise können Sie auch nach Abgabe des Antragsformulars noch nachreichen.
Es ist aber empfehlenswert, sie gleich mit dem Antrag vorzulegen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen (KOM): EUR 100,00 - 1.465
  • Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen (Pkw): EUR 50,00 - 500,00

Hinweis: Weitere Gebühren und Kosten können für bestimmte Unterlagen entstehen, beispielsweise Registerauskünfte oder sonstige Nachweise.

Rechtsgrundlage

Personenbeförderungsgesetz (PBefG):

  • § 48 Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • § 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
  • § 15 Absatz 1 Erteilung und Versagung der Genehmigung

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV):

  • § 1 Persönliche Zuverlässigkeit
  • § 2 Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • § 3 Fachliche Eignung
  • § 4 Fachkundeprüfung
  • § 5 Prüfungsausschuss
  • § 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen
  • § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit

Freigabevermerk

03.06.2025 Regierungspräsidium Stuttgart

Zuständige Stelle

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Sonstiges

keine

Zuständig

Mobilität, ÖPNV und Schienenverkehr
Mobilität, ÖPNV und Schienenverkehr
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-276
Fax: 07051 795-276
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Öffentlicher Personennahverkehr; Nahverkehrsplanung; Schülerbeförderung; Konzessionen und Tarifprüfungen für Linien- und Berufsverkehre, Rufauto, Wohnraumförderung

Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66