Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib von radioaktiven Stoffen mitteilen
Allgemeine Informationen
Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz. Dann sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und der sonstige Verbleib von radioaktiven Stoffen innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Art der Mitteilung (wie Erwerb, Abgabe), die Art der radioaktiven Stoffe (wie Radionuklid, Nummer des umschlossenen Strahlers, Molybdän-99/Technetium-99m-Generator) und die Höhe der Aktivität ist mit anzugeben.
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz.
Erforderliche Unterlagen
Bei dem Erwerb umschlossener radioaktiver Stoffe ist eine Bescheinigung beizufügen, dass die Umhüllung dicht und kontaminationsfrei ist.
Kosten
in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt
Sonstiges
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie dasDokument für die schriftliche Mitteilung.
