Sprechzeiten
Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr
Mo. 14.00-16.30 Uhr
Do. 08.00-18.30 Uhr
Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr
Mo. 14.00-16.30 Uhr
Do. 08.30-18.30 Uhr
Außenstellen Calmbach und Nagold
Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr
Do. 08.00-18.30 Uhr
Zulassungsstelle
Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr
Do. 08.00-18.30 Uhr
Grundmaxime des ASD ist der Familienansatz. Der ASD vermittelt Erziehungshilfen auf Antrag der Eltern, sofern eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung im engeren sozialen Umfeld nicht gewährleistet ist. Er versteht sich darüber hinaus als ambulanter Jugendhilfedienst und leistet Hilfe durch Beratung oder motiviert zur Inanspruchnahme von Hilfen im umfassendsten Sinne (z.B. Erziehungsberatung, Frühförderung und Suchtberatung). Die Vielfalt der Anbieter von erzieherischen Hilfen erfordert eine Clearingstelle, die dem Bürger hilft, auf die für ihn angemessene Hilfe aufmerksam zu werden und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Beim ASD laufen die Informationen zusammen sowohl über Entwicklungen im Gemeinwesen als auch in Einzelfällen. Je komplexer ein Fall ist, um so wichtiger ist ein solcher koordinierender Dienst. Ganzheitlichkeit ist für den ASD ein Arbeitsprinzip. Das Kreisgebiet ist in 14 Dienstbezirke aufgeteilt, in denen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter das "Jugendamt" vertreten. In der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste sind folgende Aufgabengebiete angesiedelt: Adoption, Betreuungsbehörde, Erweiterte Geburtennachsorge, Hilfen zur Erziehung - Familien stark machen: Bedarfsklärung, Hilfeplanung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Pflegekinder, Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe - "Chancen für die Jugend", Schutz von Kindern und Jugendlichen - Inobhutnahme, Sorgerecht - allgemeine Familiengerichtshilfe, Sorgerecht - Beratung bei Trennung und Scheidung, Jugendarbeit: Förderung der außerschulischen Jugendarbeit, Förderung der kommunalen Jugendpfleger, Mobile Ortsjugendpflege "-... ohne Menschen erst recht nicht!" Arbeitsgemeinschaften
Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze
Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.
Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.
Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.
Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise
- Aufgaben der Kulturpflege,
- Beteiligung an der Verkehrserziehung,
- Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,
- Förderung der Wirtschaft,
- Förderung der überörtlichen Vereine,
- Fremdenverkehrsförderung,
- Kreispartnerschaften,
- Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,
- Sportförderung und soziale Aufgaben.
Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise
- die Abfallverwertung und -beseitigung,
- Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),
- Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,
- Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,
- Ausbildungsförderung,
- Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,
- Betrieb des Kreiskrankenhauses,
- Bewilligung von Wohngeld,
- Schülerbeförderungskostenerstattung,
- Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und
- Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.
Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise
- Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,
- Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,
- Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,
- Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,
- Bußgeldstelle,
- Denkmalschutz,
- Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,
- Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,
- Erteilung von Führerscheinen,
- Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,
- Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,
- Gewerbeaufsicht,
- Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,
- Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,
- Lebensmittelüberwachung,
- Tierschutz,
- Umwelt- und Naturschutz,
- Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,
- Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,
- Veterinärwesen und die
- Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.
Ihr Weg zu uns
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.
Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)
Anreise zu Fuß:
Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.
Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:
Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.