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Jagdschein - Verlängerung beantragen

Allgemeine Informationen

Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Jagdschein sind:

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post).
Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.

Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • EUR 500.000 für Personenschäden und
    • EUR 50.000 für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Kosten

Der jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.

Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

  • für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
  • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

  • Jagdförderung
  • jagdliche Forschung
  • wildbiologische Forschung
  • Wildschadensverhütung

Sonstiges

Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

Rechtsgrundlage

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG):

  • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
  • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
  • § 28 Jagdabgabe

Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (pdf)

Bundesjagdgesetz (BJagdG):

  • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
  • § 16 Jugendjagdschein
  • § 17 Versagung des Jagdscheins
  • § 18 Entziehung des Jagdscheins

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

Freigabevermerk

02.03.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt

Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.

Frist/Dauer

keine

Zuständig

Forstbetrieb und Jagd
Waldwirtschaft
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160244
Fax: 07051 795244
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.