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Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen

Allgemeine Informationen

Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.

Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.

Voraussetzungen

Sie erhalten

  • eine Hilfe zur Erziehung oder
  • eine Eingliederungshilfe

Darunter fallen folgende Hilfen:

  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
    • in Vollzeitpflege,
    • in Heimerziehung oder
    • in einer sonstigen betreuten Wohnform

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

24.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

das örtlich Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Frist/Dauer

Keine

Kosten

Keine

Sonstiges

Keine

Zuständig

Jugendhilfe
Jugendhilfe
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-463
Fax: 07051 795 463
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Grundmaxime des ASD ist der Familienansatz. Der ASD vermittelt Erziehungshilfen auf Antrag der Eltern, sofern eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung im engeren sozialen Umfeld nicht gewährleistet ist. Er versteht sich darüber hinaus als ambulanter Jugendhilfedienst und leistet Hilfe durch Beratung oder motiviert zur Inanspruchnahme von Hilfen im umfassendsten Sinne (z.B. Erziehungsberatung, Frühförderung und Suchtberatung). Die Vielfalt der Anbieter von erzieherischen Hilfen erfordert eine Clearingstelle, die dem Bürger hilft, auf die für ihn angemessene Hilfe aufmerksam zu werden und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Beim ASD laufen die Informationen zusammen sowohl über Entwicklungen im Gemeinwesen als auch in Einzelfällen. Je komplexer ein Fall ist, um so wichtiger ist ein solcher koordinierender Dienst. Ganzheitlichkeit ist für den ASD ein Arbeitsprinzip. Das Kreisgebiet ist in 14 Dienstbezirke aufgeteilt, in denen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter das "Jugendamt" vertreten. In der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste sind folgende Aufgabengebiete angesiedelt: Adoption, Betreuungsbehörde, Erweiterte Geburtennachsorge, Hilfen zur Erziehung - Familien stark machen: Bedarfsklärung, Hilfeplanung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Pflegekinder, Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe - "Chancen für die Jugend", Schutz von Kindern und Jugendlichen - Inobhutnahme, Sorgerecht - allgemeine Familiengerichtshilfe, Sorgerecht - Beratung bei Trennung und Scheidung, Jugendarbeit: Förderung der außerschulischen Jugendarbeit, Förderung der kommunalen Jugendpfleger, Mobile Ortsjugendpflege "-... ohne Menschen erst recht nicht!" Arbeitsgemeinschaften

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.