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Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen

Allgemeine Informationen

Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen?

In bestimmten Fällen müssen Sie dafür die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einholen.

Hinweis: Für Fälle, in denen Sie keine Genehmigung benötigen, kann Ihnen die Landwirtschaftsbehörde auf Antrag ein Zeugnis darüber ausstellen.

Voraussetzungen

Eine Genehmigung benötigen Sie vor allem für die Eigentumsübertragung folgender Grundstücke:

  • Grundstücke, auf denen sich die Hofstelle oder ein Wirtschaftsgebäude eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes befindet
  • Grundstücke, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden oder nutzbar wären und mindestens 1 Hektar groß sind
    • Bei Grundstücken, die dem Weinbau oder Betrieben mit gartenbaulicher Erzeugung dienen, beträgt die Mindestgröße 0,5 Hektar.
    • Bei Veräußerungen im Bereich der Schweizer Grenze beträgt die Mindestgröße 10 Ar.

Achtung: Bildet das verkaufte Grundstück mit anderen Grundstücken des Verkäufers oder der Verkäuferin eine räumlich zusammenhängende Fläche, müssen Sie diese räumlich zusammenhängenden Flächen für die Ermittlung der oben genannten Mindestgrößen zusammenzählen. Zu berücksichtigen sind dabei auch angrenzende Flächen, die beispielsweise durch einen in öffentlichem Eigentum befindlichen Weg oder Graben voneinander getrennt sind. Befindet sich die Hofstelle oder ein Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück, benötigen Sie immer eine Genehmigung.

Daneben benötigen Sie für folgende Vorgänge eine Genehmigung:

  • Einräumung und Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück
  • Verkauf eines Erbanteils
    • an andere Personen als Miterben oder Miterbinnen, wenn
    • der Nachlass hauptsächlich aus einem landwirtschaftlichen Betrieb besteht
  • Einräumung des Nießbrauchs oder Erbbaurechts an einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück

Verfahrensablauf

Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Den Antrag können folgende Personen stellen:

  • die Vertragsparteien
  • die Person, zu deren Gunsten der Vertrag geschlossen wurde
  • der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat oder die Notarin.

Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag. Sie kann eine Genehmigung auch mit Auflagen oder unter bestimmten Bedingungen erteilen.

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht.

Erforderliche Unterlagen

  • notariell beurkundeter Vertrag oder Vertragsentwurf
  • eine Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, ob das verkaufte Grundstück mit anderen Grundstücken von ihm oder ihr eine räumlich zusammenhängende Fläche bildet

Freigabevermerk

07.01.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die Landwirtschaftsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt.

Landwirtschaftsbehörde ist,

  • wenn das Grundstück in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn das Grundstück in einem Landkreis liegt: das Landratsamt als untere Landwirtschaftsbehörde.

Frist/Dauer

Wenn zwei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen von der Behörde noch keine Entscheidung getroffen wurde, gilt der Antrag als genehmigt.

Prüft die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH das Vorkaufsrecht, verlängert sich die Entscheidungsfrist und damit der Eintritt der Genehmigungsfiktion um einen Monat.

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere an die Verkaufsfläche angrenzende Eigentumsflächen des Verkäufers, die also räumlich zusammenhängen und nicht mit verkauft werden, sind dennoch beim Genehmigungsantrag mit anzugeben.

Im Zweifelsfall sollten Sie vor Abschluss eines notariellen Vertrages mit der zuständigen Behörde abklären, ob Sie eine Genehmigung benötigen.

Zuständig

Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-951
Fax: 07051 795 951
E-Mail oder Kontaktformular
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Fr
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Die Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz ist Ihr Ansprechpartner für:


Landwirtschaft:



  • EU-Förderverfahren

  • Fachschule für Landwirtschaft im Nebenerwerb

  • Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft

  • Agrarstruktur und Landschaftsentwicklung

  • Grundstücksverkehr und Landpachtgesetz

  • Aufforstungen und Pflegepflicht

  • Produktionsberatung pflanzliche und tierische Erzeugung

  • Ernährungsberatung

  • Einkommensalternativen

  • Berufsbezogene Erwachsenenbildung und Berufsbildung

  • Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung


 


für Naturschutz:



  • Apfelsaftprojekt Schneewittchen

  • Erhaltung und Pflege der heimischen Landschaft

  • Naturschutz im Landkreis Calw

  • Naturschutzbeauftragte/r

  • PLENUM Heckengäu

  • Schutz von Pflanzen und Tieren (Artenschutz)

  • Schutzgebiete

  • Sicherung, Pflege und Gestaltung der Landschaft

  • Streuobstbau


 


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Zuständig

Landratsamt Calw
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75365 Calw
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Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
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Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
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Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66