Direkt zu:
Landratsamt Calw mit Neubau Welle

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen

Allgemeine Informationen

Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
  • Familien mit behinderten Angehörigen,
  • Einelternfamilien.

Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Voraussetzungen

Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn

  • Ihre Familie in Not geraten ist,
  • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
  • die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
  • Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.

Erforderliche Unterlagen

  • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Freigabevermerk

18.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

  • Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger (wie zum Beispiel Caritas, Diakonie, pro familia).
  • Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter
  • die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen
  • Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen

Sonstiges

Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.familie-in-not.de.

Frist/Dauer

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich

Zuständig

Jugendhilfe
Jugendhilfe
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-463
Fax: 07051 795 463
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Grundmaxime des ASD ist der Familienansatz. Der ASD vermittelt Erziehungshilfen auf Antrag der Eltern, sofern eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung im engeren sozialen Umfeld nicht gewährleistet ist. Er versteht sich darüber hinaus als ambulanter Jugendhilfedienst und leistet Hilfe durch Beratung oder motiviert zur Inanspruchnahme von Hilfen im umfassendsten Sinne (z.B. Erziehungsberatung, Frühförderung und Suchtberatung). Die Vielfalt der Anbieter von erzieherischen Hilfen erfordert eine Clearingstelle, die dem Bürger hilft, auf die für ihn angemessene Hilfe aufmerksam zu werden und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Beim ASD laufen die Informationen zusammen sowohl über Entwicklungen im Gemeinwesen als auch in Einzelfällen. Je komplexer ein Fall ist, um so wichtiger ist ein solcher koordinierender Dienst. Ganzheitlichkeit ist für den ASD ein Arbeitsprinzip. Das Kreisgebiet ist in 14 Dienstbezirke aufgeteilt, in denen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter das "Jugendamt" vertreten. In der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste sind folgende Aufgabengebiete angesiedelt: Adoption, Betreuungsbehörde, Erweiterte Geburtennachsorge, Hilfen zur Erziehung - Familien stark machen: Bedarfsklärung, Hilfeplanung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Pflegekinder, Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe - "Chancen für die Jugend", Schutz von Kindern und Jugendlichen - Inobhutnahme, Sorgerecht - allgemeine Familiengerichtshilfe, Sorgerecht - Beratung bei Trennung und Scheidung, Jugendarbeit: Förderung der außerschulischen Jugendarbeit, Förderung der kommunalen Jugendpfleger, Mobile Ortsjugendpflege "-... ohne Menschen erst recht nicht!" Arbeitsgemeinschaften

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.