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Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren

Allgemeine Informationen

Jedes Lebensmittelunternehmen ist nach EU-Recht verpflichtet,

  • sich registrieren zu lassen und
  • wesentliche Änderungen zu melden.

Eine Sonderform der Registrierung von Betrieben, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs bearbeiten oder behandeln, ist die Zulassung nach EU-weit geltenden Regeln.
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden geben Auskunft, ob im Einzelfall eine Zulassung erforderlich ist, und welche Verfahrensschritte dabei zu beachten sind.

Nicht registrierungspflichtig sind landwirtschaftliche Betriebe, wenn

  • sie nur kleine Mengen an selbst erzeugten Primärprodukten, wie z.B. unverarbeitetes Obst und Gemüse, Honig oder Eier, an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben oder
  • sie für ihren privaten häuslichen Bereich produzieren.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    Dazu zählen
    • Gaststätten,
    • handwerkliche und industrielle Hersteller
    • landwirtschaftliche Betrieben und Winzer
    • Betriebe, die Lebensmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
    • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
    • Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben
    • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Kantine)
    • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten.
      Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
      • auf der eigenen Homepage,
      • über andere Anbieter oder
      • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.
  • Ihr Betrieb besteht mit eine gewissen Kontinuität und hat einen gewissen Organisationsgrad.
    Dies ist z.B. bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen oft nicht der Fall.
    Erkundigen Sie sich bei Zweifelsfällen bei der zuständigen Stelle.
  • Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen zu den schon erfassten Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

Verfahrensablauf

Registrieren Sie sich schriftlich.
Nutzen Sie das zur Verfügung stehende Formular und füllen Sie es vollständig aus.
Schicken Sie es durch E-Mail, Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Bei E-Mail-Versand können Sie auf die Unterschrift verzichten.

Die zuständige Stelle erfasst die Daten und erstellt eine Liste der Lebensmittelunternehmen.
Die Liste der registrierten Lebensmittelbetriebe wird nicht veröffentlicht.
Sie erhalten keine Rückmeldung oder Bestätigung über die erfolgte Registrierung.

Hinweis: Landwirtschaftliche Betriebe, die im „Gemeinsamen Antrag“ landwirtschaftliche Förderungen beantragen, stimmen zu, dass die amtliche Lebensmittelkontrolle ihre Angaben zu Art und Umfang der Tierhaltung sowie Nutzung und Umfang der Fläche zur Futter- oder Lebensmittelproduktion nutzen.
Die Angaben zu antragstellender Person und Unternehmen werden zur Aktualisierung des Verzeichnisses der registrierten Betriebe nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygieneverordnung) genutzt.

Erforderliche Unterlagen

bei mehreren Betriebsstätten: für jede Betriebsstätte ein eigenes Formular

Frist/Dauer

zeitnah, spätestens innerhalb von 4 Wochen

Kosten

keine

Hinweis: Die Behörde erstattet Ihnen nicht die Kosten für die Einreichung der Meldung, wie zum Beispiel Portogebühren.

Sonstiges

Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten

Freigabevermerk

23.10.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

jede untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Zuständig

Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-121
Fax: 07051 795 121
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst ist Ihr Ansprechpartner für:



  • Tiergesundheit

  • Reisen mit Heimtieren

  • Tierschutz

  • Tierarzneimittel

  • Tierkörperbeseitigung

  • Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

  • Lebensmittelüberwachung

  • Gaststättenrecht

  • Gewerbe und Spielhallen

  • Reisegewerbe

  • Märkte, Messen, Ausstellungen, Makler- und Bauträgererlaubnisse


Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66