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Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen

Allgemeine Informationen

Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.

Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet in der Regel bei berechtigten Klagen Ersatz und stellt die Missstände ab.

Verfahrensablauf

Ihre Verbraucherbeschwerde müssen Sie bei der zuständigen Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch vorbringen.

Sie können die Verbraucherbeschwerde in der Regel auch anonym abgegeben. Mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde können Sie Vertraulichkeit vereinbaren.

Die zuständige Stelle nimmt ein Protokoll über die Verbraucherbeschwerde auf. Danach führt eine Lebensmittelkontrolleurin oder ein Lebensmittelkontrolleur in dem Betrieb, in dem Sie das Produkt gekauft haben, eine Kontrolle durch. Sie oder er wird versuchen, eine Vergleichsprobe aus derselben Charge zu entnehmen. Wenn dort keine Vergleichsprobe erhältlich ist, wird die Lebensmittelkontrolleurin oder der Lebensmittelkontrolleur in einem anderen Geschäft nach einer geeigneten Vergleichsprobe suchen. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne eine Vergleichsprobe.

Hinweise über Betriebe, in denen Sie Hygienemängel beobachten, protokolliert die zuständige Stelle ebenfalls. Auch in diesen Fällen kontrolliert dann eine Lebensmittelkontrolleurin oder ein Lebensmittelkontrolleur den betroffenen Betrieb und nimmt gegebenenfalls verschiedene Verdachtsproben.

Die zuständige Stelle übermittelt die Beschwerde- und Vergleichsprobe beziehungsweise die bei einer Betriebskontrolle entnommenen Verdachtsproben an das zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt. Dieses analysiert die Probe und erstellt ein lebensmittelrechtliches Gutachten.

Wenn erforderlich, leitet die für den verantwortlichen Hersteller oder Verkäufer zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde auf der Grundlage des Gutachtens weitere Maßnahmen ein. Sie kann beispielsweise

  • weitere Nachproben erheben,
  • weitere Ermittlungen im Betrieb durchführen,
  • ein Bußgeld- oder Strafverfahren einleiten oder
  • bei schweren Hygienemängeln den Betrieb (vorübergehend) sperren.

Kann das beanstandete Produkt zu gesundheitlichen Schäden bei anderen Verbrauchern führen, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend geeignete Maßnahmen ein, um dies zu verhindern. Das können beispielsweise sein:

  • ein Verkehrsverbot für das Erzeugnis,
  • eine Rücknahme der betroffenen Produkte oder Chargen,
  • einen öffentlichen Rückruf bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern oder
  • eine europaweite Information der anderen Behörden.

Erforderliche Unterlagen

möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe wie beispielsweise Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung

Kosten

keine

Hinweis: Die Behörde erstattet Ihnen nicht die Ihnen entstandenen Kosten für die Beschwerdeprobe wie beispielsweise für den Kaufpreis.

Sonstiges

Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten

Freigabevermerk

23.10.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

jede untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Voraussetzungen

  • Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen (beispielsweise Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger) oder
  • Sie fühlen sich durch deren Zusammensetzung, deren Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht, zum Beispiel über ihre Herkunft oder Qualität oder
  • Sie haben den Verdacht auf andere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.
  • Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben wie zum Beispiel Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.
  • Der Betrieb beachtet Ihre Reklamation nicht oder die Vorkommnisse häufen sich.

Frist/Dauer

zeitnah, damit nachteilige Veränderungen an der Beschwerdeprobe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können

Zuständig

Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-121
Fax: 07051 795 121
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst ist Ihr Ansprechpartner für:



  • Tiergesundheit

  • Reisen mit Heimtieren

  • Tierschutz

  • Tierarzneimittel

  • Tierkörperbeseitigung

  • Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

  • Lebensmittelüberwachung

  • Gaststättenrecht

  • Gewerbe und Spielhallen

  • Reisegewerbe

  • Märkte, Messen, Ausstellungen, Makler- und Bauträgererlaubnisse


Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.