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Liegenschaftskataster - Auszug beantragen

Allgemeine Informationen

Das Liegenschaftskataster ist das grundlegende amtliche Register, in dem alle Flurstücke und Gebäude in ganz Baden-Württemberg verlässlich nachgewiesen sind. Das Register legt die Grenzen der Flurstücke mit ihren Flächen genau fest, zeigt die Ausdehnung der Gebäude, ihre amtliche Adresse und weist die Nutzungen von Grund und Boden landesweit flächendeckend nach.

Das Liegenschaftskataster ist die Grundlage für den Nachweis des Eigentums im Grundbuch. Es dient der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr sowie der Besteuerung.

Das Liegenschaftskataster wird von den unteren Vermessungsbehörden bei den Land- und Stadtkreisen sowie besonders zugelassenen Städten geführt.

Sie möchten wissen, wie Ihre Flurstücke und Gebäude im amtlichen Register nachgewiesen sind?
Mit einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie eine amtliche Übersicht über Lage, Größe und Nutzung Ihres Flurstücks – inklusive Karte.

Wofür wird dies benötigt?
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster wird häufig benötigt, wenn Sie zum Beispiel ein Flurstück kaufen oder verkaufen, einen Bauantrag stellen oder eine Finanzierung bei der Bank beantragen möchten.

Was ist in einem Auszug enthalten? Je nach Bedarf erhalten Sie:

  • eine Liegenschaftskarte (grafische Darstellung Ihres Flurstücks) und/oder
  • eine Liegenschaftsbeschreibung (tabellarische Informationen zu Flurstück, Lage, Größe und Nutzung, gegebenenfalls Eigentumsangaben).

Voraussetzungen

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register. Jede Person kann einen Auszug daraus erhalten.

Enthält der Auszug Eigentumsangaben, dürfen diese aus Datenschutzgründen nur Eigentümerinnen und Eigentümern selbst oder Personen mit berechtigtem Interesse ausgehändigt werden.

Verfahrensablauf

Sie können den Online-Antrag beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung im Geodatenshop oder auf service-bw bei der zuständigen unteren Vermessungsbehörde stellen.

Sie können den Antrag auch formlos per Brief oder E-Mail an die zuständige untere Vermessungshörde schicken – oder auch persönlich vor Ort einen Auszug beantragen.

Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den gewünschten Auszug wahlweise als Ausdruck per Post oder digital.

Sofern ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster nicht ausreicht, wenden Sie sich an die zuständige untere Vermessungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Diese Angaben gehören in den Antrag:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Ortsangabe zum Flurstück (Gemarkung und Flurstücksnummer oder Adresse)
  • Art des gewünschten Auszugs
  • Nachweis des berechtigten Interesses oder einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers (falls der Auszug Eigentumsangaben enthält)
  • Kostenübernahmeerklärung (falls eine andere Person die Kosten für Ihren Antrag übernimmt)

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des jeweiligen Auszugs.

Übersicht zur Orientierung

Liegenschaftskarte:

  • DIN A4 Ausdruck oder digital als pdf: circa 20,00 EUR
  • DIN A0 Ausdruck oder digtial als pdf: circa 40,00 EUR

Liegenschaftsbeschreibung:

  • DIN A4 Ausdruck oder digital als pdf: circa 10,00 EUR bis 20,00 EUR

Weitere Auskünfte zur Gebührenhöhe erfahren Sie direkt bei der zuständigen Vermessungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Vermessungsgesetz (VermG):

  • § 4 Liegenschaftskataster in Verbindung mit § 2 Geobasisinformationen

Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (Gebührenverordnung LMW - GebVO MLW) vom 1. März 2024

  • Anlage Gebührenverzeichnis Teil 2 - Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände
  • Nummer 19 Öffentliche Leistungen des amtlichen Vermessungswesens

Freigabevermerk

25.08.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

In Baden-Württemberg können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei den zuständigen Vermessungsbehörden erhalten.

  • Landesweite Auszüge erteilt:
    das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL)
  • Auszüge vor Ort erteilen:
    die Stadt- und Landkreise sowie 12 Städte mit eigener Vermessungsaufgabe

12 Städte mit eigener Vermessungsaufgabe:
Aalen · Göppingen · Heidenheim an der Brenz · Konstanz · Lörrach · Ludwigsburg · Reutlingen · Schwäbisch Gmünd · Sindelfingen · Singen · Villingen-Schwenningen · Tübingen

Sonstiges

Welche Arten von Auszügen gibt es?

Liegenschaftskarte

  • Inhalt: grafische Darstellung der Flurstücke mit Gebäuden, Nutzungsarten, Straßen, Gewässern et cetera.

Typische Verwendung: Bauanträge, Lagepläne für Notar oder Bank

Beispiel Liegenschaftskarte (pdf)

Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung (pdf)

 

Liegenschaftsbeschreibung - Flurstücksnachweis

  • Inhalt: detaillierte Angaben zu einem einzelnen Flurstück: Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, Größe, Nutzungsarten, Bodenschätzungsangaben (nur bei landwirtschaftlich genutzten Flurstücken)

Typische Verwendung: Präziser Nachweis für ein bestimmtes Flurstück, zum Beispiel für Bauvorhaben oder Anträge bei Behörden

Beispiel Flurstücksnachweis (pdf)

Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (pdf)

 

Liegenschaftsbeschreibung - Flurstücks- und Eigentumsnachweis

  • Inhalt: wie Flurstücksnachweis zuzüglich Eigentumsangaben

Typische Verwendung: Nachweis für ein bestimmtes Flurstück, zum Beispiel bei Kauf, Verkauf oder Rechtsstreitigkeiten

Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis (pdf)

Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (pdf)

 

Liegenschaftsbeschreibung - Bestandsnachweis

  • Inhalt: Übersicht aller Flurstücke, die zu einem Grundbuchblatt gehören, mit Angaben zu Lage, Größe, Nutzungsarten und ggf. Eigentumsangaben

Typische Verwendung: Überblick über gesamten Grundbesitz, Erbschaftsangelegenheiten, Unterlagen für Kauf/Verkauf oder Finanzierung

Beispiel Bestandsnachweis (pdf)

 

Liegenschaftsbeschreibung - Grundstücksnachweis

  • Inhalt: Zusammenfassung aller Flurstücke, die zu einem Grundstück gehören, inklusive Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsangaben

Typische Verwendung: Übersicht für Grundstücksverwaltung, steuerliche Zwecke oder Vertragsunterlagen

Beispiel Grundstücksnachweis (pdf)

Zuständig

Vermessung
Vermessung
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-851
Fax: 07051 795 851
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr




  • Führung des Liegenschaftskatasters

  • Vermessungen aller Art


Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66