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Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Allgemeine Informationen

Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

  • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
  • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Voraussetzungen

Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

  • welches Gewässer Sie befahren möchten und
  • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

Erforderliche Unterlagen

vom Einzelfall abhängig

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.

Freigabevermerk

Stand: 10.10.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt

Untere Wasserbehörde ist

  • wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
  • wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt

Frist/Dauer

Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

Sonstiges

s.o.

Zuständig

Umwelt- und Arbeitsschutz
Umwelt- und Arbeitsschutz
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-379
Fax: 07051 795-379
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.