Direkt zu:
Landratsamt Calw mit Neubau Welle

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Oldtimerkennzeichen beantragen

Allgemeine Informationen

Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.

Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:

  • Steuererleichterungen
  • Versicherungsvorteile
  • abweichende Regelungen in Umweltzonen

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.

Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.

Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Voraussetzungen

  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:

  • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 30,00 EUR
  • keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge

Verfahrensablauf

Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

Bei der Online-Beantragung:

Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:

  • wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
  • erhalten Sie die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens als Bescheid per Mail oder als Download
  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
  • bringen Sie die Plaketten, die Sie postalisch von der Zulassungsbehörde erhalten haben, auf den Kennzeichenschildern an
  • befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug

Für beide Antragsarten gilt:

Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
  • Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
    • Fahrzeugbrief oder
    • ausländische Fahrzeugpapiere oder
    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis
    • Kaufvertrag oder
    • Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

Kosten

Die Kosten sind variabel

Sonstiges

Es gibt folgende Hinweise:

Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • § 10 Besondere Kennzeichen
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen
  • § 9 Zuteilung von Kennzeichen
  • § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  • § 20 Antrag
  • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
  • Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

  • § 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Freigabevermerk

27.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Frist/Dauer

keine

Zuständig

Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 235
Fax: 07051 795 235
E-Mail oder Kontaktformular
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66