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Trinkwasser - Verunreinigungen melden

Allgemeine Informationen

Bei der öffentlichen Wasserversorgung sind die kommunalen Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dürfen
keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.

Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

Die Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen oder auch der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch Trinkwasseruntersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung veranlassen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:

  • Ihren Wasserversorger
  • den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter) oder
  • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
    Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
    • das Landratsamt oder,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:

  • Farbe
  • Geschmack
  • Geruch
  • allgemeine Beschaffenheit (zum Beispiel Schaumbildung)

Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

Ein Vertreter des Wasserversorgers oder des Gesundheitsamtes oder das von diesem beauftragte Laboratorien kannbei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (zum Beispiel Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine

Hinweis: Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

06.07.2026 Ministerium Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

  • der örtliche Wasserversorger oder
  • der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Zuständiges Gesundheitsamt ist

  • das Landratsamt,
  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises

Voraussetzungen

Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa vier Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken beziehungsweise für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.

Zuständig

Gesundheit und Versorgung
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-931
Fax: 07051 160-949
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Die Abteilung Gesundheit und Versorgung ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema:



  • Gesundheit wie




Amtsärztlicher Dienst

Gesundheitsförderung und -vorsorge

Bewusste Kinderernährung

Freizeit Aktiv

Gesundheits-Informations-Datenbank (GID)

Sucht- und Gewaltprävention in Schulen 

Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Zecken

Gesundheitszeugnis/Hygieneschulung

Infektionsschutz

Fuchsbandwurm

Kopfläuse - was tun?

Meningokokken

Jugendärztlicher Dienst

Krankenhaushygiene

Reisemedizinische und Impfberatung

Impfen

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sozialer Dienst

Trink- und Badewasserhygiene

Hinweise für Betreiber von Badeschwimmbecken und vergleichbaren Anlagen

Tuberkulose

Umweltmedizin

Zahngesundheit





  • Kommunale Kriminalprävention

  • Soziale Entschädigungen (Kriegsopfer, Wehrdienstopfer, Zivildienstopfer, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Gewahrsamsopfer (SED-Unrechtsbereinigungsgesetz)

  • Menschen mit Behinderung


 


 

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Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.