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Unterhaltsvorschuss beantragen

Allgemeine Informationen

Für Kinder von Alleinerziehenden besteht gegebenfalls Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Er beträgt ab dem 01.01.2025 monatlich

  • für Kinder unter sechs Jahren: EUR 227,00
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 299,00
  • für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 394,00

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.

Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.

Voraussetzungen

  • Der unterhaltspflichtige Elternteil
    • kommt den Zahlungsverpflichtungen nicht nach,
    • ist zu Unterhaltsleistungen ganz oder teilweise nicht in der Lage oder
    • ist verstorben, ohne einen Anspruch auf Waisenbezüge zu hinterlassen.
  • Das Kind
    • erhält keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil oder Waisenbezüge die unterhalb des gesetzlichen Mindestunterhalts liegen,
    • lebt in Deutschland
    • bei einem Elternteil, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder dauernd getrennt lebt,
  • Besondere Voraussetzungen gelten für Kinder ab zwölf Jahren. Ein Anspruch haben diese nur, wenn
    • das Kind oder der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezieht wie beispielsweise ALG II oder
    • durch den Unterhaltsvorschussbezug die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
    • der alleinerziehende Elternteil zwar Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB ) II bezieht, aber ein monatliches Einkommen in Höhe von mindestens EUR 600,00 brutto erzielt.

Kein Anspruch besteht beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Beide Elternteile leben zusammen in einem Haushalt.
  • Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, heiratet wieder.
  • Das Kind lebt in einem Heim oder in Vollzeitpflege.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Unterhaltsvorschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Merkblatt können Sie dort abholen oder es sich zuschicken lassen. Antragsformulare erhalten Sie, je nach Angebot des Jugendamts, auch im Internet.

Hinweis: Sie müssen in Ihrem Antrag Namen und Aufenthaltsort der unterhaltspflichtigen Person eintragen, wenn Sie diese kennen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Ihre Originalunterschrift ist notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung beziehungsweise Melderegisterauskunft
  • wenn vorhanden:
    • Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil
    • Unterlagen über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • bei Kindern über zwölf Jahren: aktueller Bescheid über Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter-Bescheid)
  • bei Kindern über 15 Jahren:
    • Schulbescheinigung
    • Einkommensnachweise, sofern vorhanden

Rechtsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG):

  • § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
  • § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht

Freigabevermerk

15.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: In der Stadt Konstanz wenden Sie sich an die Stadtverwaltung. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständig

Jugendhilfe
Jugendhilfe
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-463
Fax: 07051 795 463
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


Sprechzeiten



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Mo. 14.00-16.30 Uhr



Do. 08.30-18.30 Uhr



 



Außenstellen Calmbach und Nagold



Mo.-Mi.+Fr. 08.00-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr



 



Zulassungsstelle



Mo.-Mi.+Fr. 07.30-12.00 Uhr



Do. 08.00-18.30 Uhr


Grundmaxime des ASD ist der Familienansatz. Der ASD vermittelt Erziehungshilfen auf Antrag der Eltern, sofern eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung im engeren sozialen Umfeld nicht gewährleistet ist. Er versteht sich darüber hinaus als ambulanter Jugendhilfedienst und leistet Hilfe durch Beratung oder motiviert zur Inanspruchnahme von Hilfen im umfassendsten Sinne (z.B. Erziehungsberatung, Frühförderung und Suchtberatung). Die Vielfalt der Anbieter von erzieherischen Hilfen erfordert eine Clearingstelle, die dem Bürger hilft, auf die für ihn angemessene Hilfe aufmerksam zu werden und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Beim ASD laufen die Informationen zusammen sowohl über Entwicklungen im Gemeinwesen als auch in Einzelfällen. Je komplexer ein Fall ist, um so wichtiger ist ein solcher koordinierender Dienst. Ganzheitlichkeit ist für den ASD ein Arbeitsprinzip. Das Kreisgebiet ist in 14 Dienstbezirke aufgeteilt, in denen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter das "Jugendamt" vertreten. In der Abteilung Allgemeine Soziale Dienste sind folgende Aufgabengebiete angesiedelt: Adoption, Betreuungsbehörde, Erweiterte Geburtennachsorge, Hilfen zur Erziehung - Familien stark machen: Bedarfsklärung, Hilfeplanung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Pflegekinder, Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe - "Chancen für die Jugend", Schutz von Kindern und Jugendlichen - Inobhutnahme, Sorgerecht - allgemeine Familiengerichtshilfe, Sorgerecht - Beratung bei Trennung und Scheidung, Jugendarbeit: Förderung der außerschulischen Jugendarbeit, Förderung der kommunalen Jugendpfleger, Mobile Ortsjugendpflege "-... ohne Menschen erst recht nicht!" Arbeitsgemeinschaften

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66