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Unterlagen für die Natura 2000-Vorprüfung einreichen

Allgemeine Informationen

Vorhaben, das heißt Projekte und Pläne, können sich negativ auf Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) auswirken. Ein Vorhabenträger muss daher vor der Zulassung beziehungsweise Umsetzung des Vorhabens überprüfen lassen, ob das Vorhaben mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets verträglich ist. Das ist nicht der Fall, wenn es geeignet ist, Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen.

Die Natura-Prüfung besteht aus 3 Schritten, einer Vorprüfung, einer Verträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls einer Abweichungsprüfung. Dieses Formular soll den Vorhabenträgern die digitale Einreichung von Unterlagen für die Vorprüfung, also für den ersten Prüfschritt, ermöglichen.

Voraussetzungen

In der Vorprüfung wird überschlägig abgeschätzt, ob Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können. Ergibt die Vorprüfung, dass Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind, stehen dem Vorhaben zumindest keine Natura 2000-Bestimmungen entgegen. Sind erhebliche Beeinträchtigungen danach jedoch nicht ausgeschlossen, muss die Verträglichkeit des Vorhabens im Rahmen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung eingehender untersucht werden.

Mit den Fragen in diesem Formular kann der Vorhabenträger eine erste eigene Bewertung vornehmen und an die zuständige Naturschutzbehörde schicken, die dann die eigentliche Vorprüfung vornimmt.

 

Auch bei Vorhaben, für die keine behördliche Genehmigung oder sonstige Anzeige an eine Behörde notwendig ist, muss geprüft werden, ob das Vorhaben möglicherweise die Schutz- und Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets erheblich beeinträchtigt. Damit die Naturschutzbehörde diese Prüfung vornehmen kann, muss ihr das Vorhaben angezeigt werden.

 

Mit einer Natura 2000-Vorprüfung beziehungsweise mit einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung werden nur die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets untersucht. Diese Prüfungen ersetzen nicht eine Eingriffsbeurteilung, eine eventuell erforderliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für Arten des Anhangs-IV der FFH-Richtlinie und für europäische Vogelarten oder eine etwaig erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung.

Verfahrensablauf

Die für die Vorprüfung notwendigen Angaben werden nach der Eingabe im Serviceportal automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dort erfolgt die Vorprüfung und von dort erhalten Sie eine Rückmeldung. Je nach Ergebnis der Vorprüfung müssen Sie gegebenenfalls anschließend noch eine umfängliche Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchführen.

Erforderliche Unterlagen

Machen Sie allgemeine Angaben zu Ihrem Vorhaben und stellen außerdem dar, welche Arten und Lebensraumtypen betroffen sein und auf welche Weisen die Arten und Lebensraumtypen beeinträchtigt werden könnten. Darüber hinaus laden Sie auch Unterlagen hoch, aus denen sich der Standort des Vorhabens ergibt.

 

Die untere Naturschutzbehörde prüft, ob die Angaben vollständig sind und setzt sich bei fehlenden Unterlagen mit Ihnen in Verbindung.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Je nach Vorhaben und Bearbeitungsumfang können eventuell Kosten entstehen.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

  • § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
  • § 36 Pläne

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

Landesgebührengesetz Baden-Wüttemberg (LGebG)

  • § 3 Festsetzung der Gebühren und Auslagen

Freigabevermerk

17.11.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Zuständig für die Vorprüfung sind die unteren Naturschutzbehörden des Kreises, in dem das Vorhaben durchgeführt werden soll, das heißt

  • bei Vorhaben in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • bei Vorhaben in einem Landkreis: das Landratsamt

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

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Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

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