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Wertstoffe entsorgen

Allgemeine Informationen

Was sind Wertstoffe?
Wertstoffe sind gebrauchte Materialien und Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch zu neuen Produkten umgewandelt, wiederverwendet oder in wertvolle Rohstoffe zerlegt werden können. Zum Beispiel kann aus einer alten Plastikflasche eine neue Flasche hergestellt werden oder aus einer Konservendose ein neuer Fahrradrahmen entstehen. Wertstoffe besitzen einen hohen materiellen und energetischen Wert, weil die in ihnen steckenden Rohstoffe erneut genutzt werden können.
 
Warum ist die Trennung so wichtig?
Indem wir Wertstoffe getrennt sammeln, führen wir sie direkt in den Wirtschaftskreislauf zurück. Das schont wertvolle natürliche Ressourcen, spart Energie und senkt den CO₂-Ausstoß.
Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Materialien bereits im Haushalt sorgfältig getrennt werden. Was beim Einwerfen zu Hause versäumt wird, lässt sich in den Sortieranlagen der Entsorgungsbetriebe kaum noch nachholen. Falsch eingeworfene Abfälle können Recyclingprozesse blockieren oder sogar unmöglich machen. Richtiges Trennen ist daher aktiver Umweltschutz, bei dem jeder Haushalt direkt mithilft.

Verfahrensablauf

So entsorgen Sie Wertstoffe richtig:

Schritt 1: Wertstoffe vorbereiten

  • Bevor Sie Wertstoffe wie besipielsweise Verpackungen wegwerfen, trennen Sie diese bitte so weit wie möglich in ihre einzelnen Material-Komponenten und entsorgen Sie diese über die jeweiligen Sammelsysteme (siehe Schritt 2).
  • Beispiel Joghurtbecher: Ziehen Sie den Aluminiumdeckel vollständig vom Kunststoffbecher ab und lösen die Papierbanderole; sofern vorhanden. Werfen Sie alle drei Teile (Alu, Kunststoff, Papier) einzeln und lose in die gelbe Tonne oder den gelben Sack beziehungsweise über das in Ihrem Stadt- oder Landkreis angebotene Sammelsystem für Verpackungen. Viele Verpackungen zeigen Ihnen dazu heute bereits nützliche Hinweise.

Schritt 2: Den richtigen Behälter wählen

  • Altglas:
    • Wo entsorgen? Auf den Wertstoffhöfen oder über Altglascontainer (zum Beispiel sogenannten Iglu-Behälter an den Wertstoffinseln in den Gemeinden.
    • Farbtrennung beachten:Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach den Farben Weiß, Grün und Braun. Blaues oder andersfarbiges Glas gehört in den Behälter für Grünglas.
    • Was darf hinein? In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente (zum Beispiel Flaschen oder Konservengläser).
    • Was darf NICHT hinein? Andere Glasprodukte wie Geschirr, Vasen oder Spiegel haben eine andere chemische Zusammensetzung. Sie beeinträchtigen den Recyclingprozess oder machen ihn ganz unmöglich. Diese Materialien müssen Sie über den Restabfall entsorgen..
  • Altpapier/Pappe/Karton:
    • Wo entsorgen? In der (blaue) Papiertonne oder direkt auf den Wertstoffhöfen. Zudem organisieren in vielen Gemeinden auch Vereine regelmäßige Sammlungen von Altpapier/Pappe/Karton
    • Was darf hinein? In die Papiertonne kann alles, was aus Papier, Pappe oder Karton besteht. Dazu gehören Verpackungen, wie Schachteln, Tüten, Tragetaschen und Papier-Ummantelungen (z.B. von Joghurtbechern) sowie Briefumschläge, Prospekte, Zeitungen und Bücher.
  • Leere Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech:
    • Wo entsorgen? Im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne. In einigen Stadt-/Landkreise ist auch eine Abgabe auf den Wertstoffhöfen möglich bzw. erforderlich.
    • Was darf hinein? Ausschließlich Leere Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier, Karton oder Glas bestehen. Also vor allem Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech wie Konservendosen, Getränkekartons, Lebensmittelverpackungen, Folienverpackungen.
    • Besonderheit Wertstofftonne: In manchen Land- oder Stadtkreisen gibt es spezielle Wertstofftonnen. Dort können Sie auch andere Gegenstände aus Kunststoff oder Metall entsorgen, die keine Verpackungen sind (sogenannte "stoffgleiche Nichtverpackungen" wie Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug oder Bratpfannen). Gibt es diese Wertstofftonne in Ihrer Gemeinde nicht, können diese Dinge in der Regel auf dem Wertstoffhof abgegeben oder über den Restmüll entsorgt werden.
  • Bioabfälle:
    • Wo entsorgen? In der Biotonne.
  • Große Mengen: Bei sehr großen, nicht haushaltsüblichen Mengen an Wertstoffen erfolgt die Entsorgung eigenständig über private Verwerterfirmen.

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.

Hinweis: Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier beziehungsweise Pappe oder Karton sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten, da die Hersteller bereits beim Inverkehrbringen der Verpackungen für die spätere Verwertung bei den dualen Systemen bezahlt haben.

Die Kosten für Restmüll, Biogut, grafische Papiere aus Papier, Pappe, Karton richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG)sowie die EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

Zuständige Stelle

  • Für Restmüll, Biogut oder grafische Papiere aus Papier, Pappe oder Karton (das sind unter anderem Zeitungen und Zeitschriften, keine Verpackungen): der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Stadt- beziehungsweise Landkreis, teilweise auch als kommunaler Eigenbetrieb beziehungsweise in der Rechtsform einer juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts.
  • Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Leichtstoffverpackungen LVP, Glas, Papier, Pappe, Karton) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig, die mit der Abholung üblicherweise ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragen.
  • Die Papiertonne ist in den meisten Fällen sowohl für grafische Papiere (Zeitungen, Zeitschriften) als auch für Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton gedacht. In der Mehrzahl der Fälle liegt die Leerung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Voraussetzungen

keine

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Bezugsorttext

Stadtkreis oder Landkreis

Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständig

Abfallwirtschaftsbetrieb
Gäuallee 5
72202 Nagold
Anfahrt
Telefon: 0800 3030839
Fax: 07452 6006-7777
E-Mail oder Kontaktformular

Allgemein: Montag - Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 - 18.30 Uhr, Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Zuständig

Landratsamt Calw
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-0
Fax: 07051 795-388
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:00 Uhr

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.


Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.


Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise



  • Aufgaben der Kulturpflege,

  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,

  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,

  • Förderung der Wirtschaft,

  • Förderung der überörtlichen Vereine,

  • Fremdenverkehrsförderung,

  • Kreispartnerschaften,

  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,

  • Sportförderung und soziale Aufgaben.


Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise



  • die Abfallverwertung und -beseitigung,

  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),

  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,

  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,

  • Ausbildungsförderung,

  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,

  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,

  • Bewilligung von Wohngeld,

  • Schülerbeförderungskostenerstattung,

  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und

  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.


Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.


Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise



  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,

  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,

  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,

  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,

  • Bußgeldstelle,

  • Denkmalschutz,

  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,

  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,

  • Erteilung von Führerscheinen,

  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,

  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,

  • Gewerbeaufsicht,

  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,

  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,

  • Lebensmittelüberwachung,

  • Tierschutz,

  • Umwelt- und Naturschutz,

  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,

  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,

  • Veterinärwesen und die

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.


Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Öffnungszeiten Kfz- und Führerscheinstelle Landratsamt Calw

Montag  8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag  7:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch  7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag  7:30 – 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr


Ihr Weg zu uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und können dann die stündliche Direktanbindung zum Landratsamt Calw nutzen.


Bus-Fahrplan: Landratsamt Calw - Calwer ZOB (Linie 630/632)

 

Anreise zu Fuß:

Vom Calwer ZOB erreichen Sie das Landratsamt Calw auch zu Fuß indem Sie die Bischofsstrasse hochlaufen, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige bergauf. An der Uhlandshöhe biegen Sie rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppe zum Landratsamt erreichen. Für diese Strecke benötigen Sie circa 15 Minuten.

 

Anreise mit Ihrem E-Fahrzeug:

Seit März 2015 hat das Landratsamt Calw eine frei zugängliche Ladesäule mit zwei Stellplätzen vor dem Landratsamt eingerichtet, die bis März 2016 kostenlos genutzt werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Elektro-Ladesäulen im Landkreis Calw.

 

 

 

Bankverbindung

Bankverbindung Landratsamt  Calw

Kreditinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw

Konto-Nr.: 1449

BLZ: 666 500 85

IBAN: DE76 6665 0085 0000 0014 49

BIC/SWIFT: PZHSDE66