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Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Allgemeine Informationen

Hunde der folgenden Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Bullterrier und
  • Pit Bull Terrier.

Ihre Eigenschaft als Kampfhund wird deshalb vermutet. Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Daneben kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall amtlich festgestellt werden, vor allem von Hunden der folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:

  • Mastiff, Bullmastiff,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Dogo Argentino,
  • Bourdeaux Dogge,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastin Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Tosa Inu.

Die Feststellung erfolgt bei den genannten Hunden regelmäßig beim Vorliegen von Anzeichen, die auf eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit hinweisen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall.

Achtung: Nach § 1 Absatz 1 der Kampfhundeverordnung kann im Einzelfall auch jeder andere Hund einer nicht gelisteten Rasse mit individuell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren als Kampfhund eingestuft werden.

Wenn Sie einen Hund, dessen Kampfhundeeigenschaft vermutet wird oder amtlich festgestellt ist, halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht, wenn die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, ist eine Verhaltensprüfung.

Hinweis: Hat Ihr Hund einmal die Verhaltensprüfung bestanden, erweist sich aber zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderlegbar als Kampfhund.

Voraussetzungen

für die Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft:

  • Ihr Hund verhält sich nicht gesteigert aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren.
  • Ihr Hund besteht die Verhaltensprüfung für Kampfhunde.

Verfahrensablauf

Die Prüfung zur Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle teilt Ihnen anschließend mit, welche Unterlagen oder Nachweise zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft sie zusätzlich benötigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung/Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft
  • Bescheinigung über eine bereits bestandene Verhaltensprüfung
  • Darlegung, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist

Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,

  • wie Sie das darlegen müssen und
  • ob es von Ihnen glaubhaft dargelegt wurde.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.

Frist/Dauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

Kosten

je nach Gemeinde unterschiedlich

Freigabevermerk

20.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen

Sonstiges

keine

Zuständig

Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-121
Fax: 07051 795 121
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Landratsamt Calw

Montag  8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch

8:00 - 12:00 Uhr

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Freitag

8:00 - 12:00 Uhr


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Mo. 14.00-16.30 Uhr



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Mo. 14.00-16.30 Uhr



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Die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst ist Ihr Ansprechpartner für:



  • Tiergesundheit

  • Reisen mit Heimtieren

  • Tierschutz

  • Tierarzneimittel

  • Tierkörperbeseitigung

  • Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

  • Lebensmittelüberwachung

  • Gaststättenrecht

  • Gewerbe und Spielhallen

  • Reisegewerbe

  • Märkte, Messen, Ausstellungen, Makler- und Bauträgererlaubnisse


Allgemeine Öffnungszeit
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Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Skizze

Das Landratsamt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie fahren bis zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und laufen von dort die Bischofstraße hoch, unter der Bahnbrücke hindurch und die Lange Steige hoch. An der Uhlandshöhe biegen Sie scharf rechts ein und laufen geradeaus bis Sie die Treppen zum Landratsamt erreichen. Ab der Uhlandshöhe ist der Weg ausgeschildert. Für diese Strecke benötigt man ca. 10 Minuten.



Anreise mit dem Kraftfahrzeug:
Das Landratsamt erreichen Sie über die Stuttgarter Straße, In der Eiselstätte weiter über die Weidensteige. Biegen Sie dann in die Vogteistraße ein. Bei Anfahrt aus Richtung Innenstadt fahren Sie über die Bischofstraße die Lange Steige hoch und biegen in die Vogteistraße ein. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.