Direkt zu:
Bild Mädchen z Welle

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege

  • ist ein qualitativ hochwertiges, flexibles und verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder von 0 bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bietet eine individuelle und familiennahe Betreuung
  • stellt für die 0-3-Jährigen eine anspruchsvolle und gleichwertige Alternative zur Krippe oder Kindertagesstätte dar
  • ist  für die Kindergarten- und Schulkinder als ergänzendes Angebot zur institutionellen Betreuung vorgesehen

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Für Kindertagespflegepersonen

Suchen Sie eine interessante, verantwortungsvolle und professionelle Tätigkeit in der Kinderbetreuung, die Sie selbstbestimmt ausüben können? Wollen Sie auf ganz persönliche Art und Weise Familie und Beruf vereinen? Dann sind Sie in der Kindertagespflege genau richtig!

  • Das Herzstück der Kindertagespflege
    Eine liebevolle und individuelle Betreuung und Förderung der Kinder bei Ihnen zu Hause – das Kind in zwei Familien.
  • Qualifizierung - Rüstzeug in der Kindertagespflege
    Auf eigene Erfahrungen aufbauen, sich qualifizieren lassen und anschließend von jährlichen pädagogischen Fortbildungen profitieren.
  • Formen der Kindertagespflege
    Qualifizierte Kindertagespflegepersonen bieten eine Vielzahl an Betreuungsformen. Ein großer Vorteil für die betreuungssuchenden Eltern, aber auch die Chance für Sie als Kindertagespflegeperson, ihr ganz persönliches Betreuungsmodell umsetzen zu können.
  • Ihr Verdienst in der Kindertagespflege
    Als selbstständige Kindertagespflegeperson können Sie ihr Finanzkonzept selbst gestalten.
  • Diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen
    Kindertagespflegepersonen müssen die Fähigkeit haben, das Kind in seiner Individualität wahrzunehmen und zu dessen Wohl zu handeln.
  • Sie werden unterstützt
    Angefangen von Ihrer Bewerbung über die Qualifizierung, Vermittlung von Tagespflegekindern, Begleitung der Kindertagespflegeverhältnisse oder Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen – der Fachdienst Kindertagespflege im Landkreis Calw ist für alle Kindertagespflegepersonen oder für diejenigen, die es werden wollen, Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Für Eltern

Sie suchen ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und sich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienalltags ausrichten lässt? Dann sind Sie in der Kindertagespflege genau richtig!

  • Vorteile der Betreuung in der Kindertagespflege
    Nicht immer fällt es den Jüngsten leicht, sich außerhalb der Familie betreuen zu lassen. Auch Ihnen als Eltern wird viel abverlangt, denn schließlich braucht es Mut und Zuversicht ihr Kind in fremde Betreuung zu geben und sich anzuvertrauen.
  • Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis - das können Sie erwarten 
    Kindertagespflegepersonen benötigen, wenn Sie außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt, länger als drei Monate betreuen wollen, eine Pflegeerlaubnis. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist im §43 Sozialgesetzbuch VIII geregelt.
  • Auf der Suche nach der passenden Tagesmutter, dem passenden Tagesvater
    Der Fachdienst Kindertagespflege im Landratsamt Calw greift auf jahrelange Erfahrung in der Vermittlung von Tagespflegeeltern zurück.
  • Soviel kostet mich die Kindertagespflege
    Sie als Personensorgeberechtigte schließen mit den Tagespflegepersonen einen zivilrechtlichen Betreuungsvertrag. In dem Vertrag werden alle Betreuungskriterien festgeschrieben, die Ihnen als Eltern und der Tagespflegeperson wichtig oder rechtlich erforderlich sind. Die meisten der Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig und legen somit ihr Stundenhonorar fest. Sie als Eltern können einen Antrag auf öffentliche Förderung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stellen.
  • Meine Ansprechpartner in der Kindertagespflege
    Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kindertagespflege, Abteilung Jugendhilfe sind Ihre Ansprechpartnerinnen wenn Sie noch zusätzliche Informationen über die Kindertagespflege wünschen oder eine qualifizierte Tagespflegeperson suchen.

Für Kommunen

Für Unternehmen

Wichtige Informationen, Anträge und Merkblätter

Fortbildungsprogramm Kindertagespflege 2024

LKFM - Erklärung 2024 Inanspruchnahme

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen gültig ab 01.05.2024

Kindertagespflege - gesetzliche Grundlagen

Fakten und Empfehlungen

Leitlinien - Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Infoblatt Kindertagespflege im eigenen Haushalt (PDF, 156 kB)

Infoblatt Großtagespflegestelle

Infoblatt Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Hinweis: Um eine bearbeitbare Version der nachfolgenden Meldebögen bzw. der Veränderungsmitteilung zu erhalten, klicken Sie bitte den entsprechenden Meldebogen an und speichern ihn auf Ihrem Rechner mit "Speichern unter".

Meldebogen Kindertagespflegepersonen

Veränderungsmitteilung - TP im eigenen Haushalt

Veränderungsmitteilung - TP im Haushalt des Personensorgeberechtigten (Kinderfrau/-mann)


Leitfaden Landkreisfinanzierungsmodell

Hinweis: Um eine bearbeitbare Version der nachfolgenden Abrechnungsformulare zu erhalten, klicken Sie bitte das entsprechende Formular an und speichern es auf Ihrem Rechner mit  "Speichern unter".

Abrechnungsformular Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt - Kommune

Abrechnungsformular Kindertagespflegeperson in anderen geeigneten Räumen - Kommune

Abrechnungsformular Kindertagespflegeperson im Haushalt der Erziehungsberechtigten - Kommune

Abrechnungsformular Kindertagespflegeperson in Großtagespflegestelle - Kommune

Abrechnungsformular Kommune - Landkreis


Merkblatt Wirtschaftliche Jugendhilfe - Tagespflege im eigenen Haushalt gültig ab 01.01.2024

Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten

Antrag WJH Tagespflegeprojekt als Arbeitgeber

Vertretungsstunden Dokumentation WJH Tagespflegeprojekte


Masernschutzgesetz Ablaufschema zur Umsetzung

Masernschutzgesetz Musteranschreiben an die Eltern

Masernschutzgesetz Musteranschreiben das Gesundheitsamt

Hinweis: Um eine bearbeitbare Version des nachfolgenden Formulars zu erhalten, klicken Sie bitte das entsprechende Formular an und speichern es auf Ihrem Rechner mit  "Speichern unter".

Masernschutzgesetz Dokumentation


Broschüre Leitfaden für Eltern

Broschüre Leitfaden für Tagespflegepersonen

Broschüre Leitfaden für Unternehmen

Broschüre Berliner Eingewöhnungsmodell

 

Weitere Informationen, Ansprechpartner und Formulare zum Thema Kindertagespflege finden Sie auf der Seite unserer Wirtschaftlichen Jugendhilfe.


Kontakt

Qualifizierungskurse

Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson umfasst 300 Unterrichtseinheiten (UE) und besteht aus einem tätigkeitsvorbereitenden (50 UE) und einem tätigkeitsbegleitenden Kursteil (250 UE). Die einzelnen Kursabschnitte sind über einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren verteilt.

Pädagogische Fachkräfte können die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson bereits nach 50 UE abschließen.

Der nächste Qualifizierungskurs (50 UE) findet an folgenden Terminen statt:

Mittwoch          03.07.2024, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Donnerstag      04.07.2024, 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag             05.07.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Montag            08.07.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag          09.07.2024, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr  
Dienstag          16.07.2024, 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag      18.07.2024, 09:00 Uhr – 14:30 Uhr