Kommunalaufsicht und Revision
Die Abteilung Kommunalaufsicht und Revision ist als Stabsstelle direkt dem Landrat unterstellt. Die Aufgabe gliedert sich in zwei Bereiche: in die Kommunalaufsicht über die Gemeinden und die Rechnungsprüfung des Landkreises Calw.
Hier finden Sie die Zuständigkeiten der Kommunalaufsicht und Revision.
Die Kommunalaufsicht nimmt die Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörde über 23 Gemeinden und 17 Verbände wahr. Im Rahmen der Rechtsaufsicht überwacht die Abteilung die Vereinbarkeit des gemeindlichen Handelns mit der geltenden Rechtsordnung.
Das Aufgabengebiet der Kommunalaufsicht umfaßt:
- Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Landkreis Calw ohne die großen Kreisstädte Calw und Nagold
- Widerspruchsentscheidungen: Widersprüche gegen Bescheide der Gemeinden, denen die Gemeinden selbst nicht abhelfen können, werden der Kommunalaufsicht zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt
- Beratung von Gemeinden und Bürgern: Beraten werden Bürger und Gemeinden jeweils auf Anfrage in kommunalrechtlichen Angelegenheiten
- Prüfung von gemeindlichen Förderanträgen für Investitionen: Förderanträge, die von den Gemeinden gestellt werden, werden in gemeindewirtschaftlicher Sicht überprüft und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet
- Überörtliche Prüfung: Kontrolle, ob gesetzmäßiges Handeln der Gemeinden bis 4000 Einwohner insbesondere im Bereich der Finanzen, Bauausgaben und Kassen vorliegt
- Prüfung von gemeindlichen Satzungen, Verträgen und Beschlüssen: Gemeindliche Satzungen sind der Kommunalaufsicht anzuzeigen und in Einzelfällen auch von dieser zu genehmigen
- Wahlorganisation: Sowohl die Parlamentswahlen (Europa-, Bundestags-, Landtagswahl) als auch die Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Kreistagswahl) werden von der Kommunalaufsicht organisiert, soweit sie nicht bei den Gemeinden angesiedelt sind
- Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Dienstbehörde der Bürgermeister: Der Bürgermeister hat keinen direkten Dienstvorgesetzten. Manche Aufgaben der obersten Dienstbehörde nimmt die Kommunalaufsicht wahr, insbesondere bei disziplinarrechtlichen Maßnahmen.
- Die Rechnungsprüfung will mit der Kontrolle der vielschichtigen Verwaltungsabläufe sowohl nachträglich als auch begleitend und vorbeugend dafür sorgen, dass die Verwaltung rechtmäßig und wirtschaftlich handelt.
Das Aufgabengebiet der Revision umfasst:
- die Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises einschließlich des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten ist und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind;
- Örtliche Prüfung der Kassen; insbesondere die Vornahme von Kassenprüfungen bei der Landkreiskasse und ihren Zahlstellen in den Berufsschulzentren und den Abfallentsorgungsanlagen;
- laufende Prüfung der Kassenvorgänge;
- Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensgegenstände;
- Schwerpunktprüfungen auf allen Gebieten der Verwaltung wie Personalausgaben, Kosten der Schülerbeförderung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Abrechnung von Baumaßnahmen, Gebührenfestsetzungen;
- Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens vor Vertragsabschluss bei Vergaben von Bauleistungen nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), von Leistungen nach VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und von Aufträgen nach VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) ab einer bestimmten Auftragssumme.