Förderlinie »Soziale Innovation« geht in die zweite Runde
Europäischer Sozialfonds Plus unterstützt innovative Projekte
Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen aus der ersten Förderrunde „Soziale Innovation“ im Jahr 2025 schreibt das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg zusammen mit den regionalen ESF-Arbeitskreisen in den Stadt- und Landkreisen eine zweite Runde aus mit einem zweijährigen Förderzeitraum (2027 und 2028). Für die ausgewählten Projekte stehen hierfür Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) von rund 4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Projekte können mit einem ESF-Plus-Fördersatz von bis zu 80 Prozent unterstützt werden. Eine Antragstellung ist vom 8. Juni 2026 bis zum 31. Juli 2026 möglich.
Ziel der Förderung ist es, das Potenzial sozialer Innovationen in Baden-Württemberg zu erproben und zu stärken sowie weitere Träger in diesem Bereich zu gewinnen. Der Förderaufruf richtet sich an Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und an Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen. Mit den innovativen Konzepten sollen Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen in Baden-Württemberg verbessert werden, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind.
Im Jahr 2025 sind erstmalig 36 ESF-Plus-Projekte in Baden-Württemberg im Rahmen der Förderlinie „Sozialen Innovation“ gefördert worden. In den Projekten konnten die Träger über einen Zeitraum von einem Jahr innovative Ansätze und Methoden erproben, um verschiedene Zielgruppen besser zu erreichen, bedarfsgerechter zu unterstützen, Benachteiligungen entgegenzuwirken, bestehende Lücken im Regelsystem zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Schließung zu entwickeln. Erste Evaluationsergebnisse sowie Rückmeldungen der Projektträger und der regionalen ESF-Arbeitskreise zeigen, dass zahlreiche innovative, wirkungsvolle und nachhaltige Projekte initiiert und umgesetzt werden konnten. Alle weiteren Informationen sind im Förderaufruf auf der ESF-Webseite zu finden.
Hintergrundinformationen zum Europäischen Sozialfonds Plus
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der aktuellen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und
Bildungschancen der Menschen in der EU zu verbessern. Dafür stellt die EU den Mitgliedstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Baden-Württemberg erhält in der aktuellen Förderperiode 2021-2027 rund 218 Millionen Euro an ESF-Plus-Mitteln. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Bekämpfung von Armut. Der Fonds gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich zu einem festgelegten Interventionssatz an den Gesamtkosten eines Vorhabens. Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF-Plus-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen. Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an vom ESF Plus geförderten Projekten und Förderprogrammen.
Weitere Informationen zum ESF Plus in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.esf-bw.de
