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Landschaft Welle
12.06.2026

Förderung für Baumaßnahmen im Ländlichen Raum

Neue Ausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlichen Raum für 2027 veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2027 läuft die neue Förderperiode offiziell an. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat seit über 30 Jahren die nachhaltige strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen. Ziel ist es, attraktive und lebendige Ortskerne zu erhalten und weiterzuentwickeln, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen sowie die Kommunen im Ländlichen Raum zukunftsfähig und resilient aufzustellen.

Auch in der neuen Förderperiode bleibt die Innenentwicklung ein zentraler Schwerpunkt des ELR. Gefördert werden insbesondere die Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Bestandsgebäuden sowie umfassende Modernisierungen. Der Neubau von Einfamilienhäusern sowie von Wohnraum zur Vermietung ist weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.

Auch die Sicherung der Grundversorgung bleibt ein wichtiger Schwerpunkt. Unterstützt werden Investitionen in Einrichtungen und Betriebe, die zur Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs beitragen. Hierzu zählen unter anderem Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten sowie ärztliche und weitere gesundheitsbezogene Angebote.

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten gefördert werden. Neben Investitionen in bestehende Betriebe unterstützt das ELR auch innovative Arbeitsformen wie Co-Working-Angebote oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern. Ebenso können Projekte zur Entflechtung störender Gemengelagen in Ortskernen gefördert werden.

Neu ist die verstärkte Förderung von Projekten zur Umnutzung kirchlicher Gebäude, beispielsweise zu Kultur-, Begegnungs- oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Wie bereits in den Vorjahren wird nachhaltiges Bauen besonders honoriert. Bei überwiegendem Einsatz von Holz in der Tragwerkskonstruktion erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Mit Ausnahme von Projekten im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.

Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen gestellt werden. Diese müssen bis Mitte September über die jeweilige Kommune eingereicht werden. Das genaue Fristende kann bei der zuständigen Stelle im Rathaus erfragt werden. Fragen zum ELR beantworten die ELR-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner der Kommunen sowie die ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, Janina Haußmann, unter der Telefonnummer 07051 160-280 oder per E-Mail an Janina.Haussmann@kreis-calw.de.

Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg verfügbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.